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Hochrisikomanagement: Schutz vor häuslicher Gewalt

Unter partnerschaftlicher Gewalt leiden meistens Frauen. Um Menschen besser davor schützen zu können, sollen die zuständigen Institutionen stärker verzahnt werden.
Sabine Sütterlin-Waack (CDU)
Sabine Sütterlin-Waack (CDU), Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, spricht bei einer Pressekonferenz im Landeshaus. © Axel Heimken/dpa

Um Frauen besser vor häuslicher Gewalt schützen zu können, hat Schleswig-Holstein ein Hochrisikomanagement eingeführt. «Die Zahl der Fälle häuslicher Gewalt steigt seit Jahren an», sagte Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur. Beinahe jeden Tag versuche ein Partner oder ein Ex-Partner eine Frau zu töten - an jedem dritten Tag gelinge die Tat bundesweit.

Seit Januar 2024 gelten durch einen Erlass für die Polizistinnen und Polizisten des nördlichsten Bundeslandes weitere verbindliche Vorgaben zum Einschreiten in Fällen von häuslicher Gewalt. «Jeder Tag und jede Minute zählt, wenn eine Frau bedroht wird», betonte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU).

Beim Hochrisikomanagement komme es daher darauf an, dass Prozesse gut verzahnt sind und die Beteiligten schnell handeln. Durch den neuen polizeilichen Erlass dürfen alle relevanten Informationen zusammengefasst, systematisch ausgewertet und zwischen den Institutionen ausgetauscht werden, so die Ministerin weiter. Ebenso gebe es eine zentrale Ansprechstelle im Landeskriminalamt.

Ergänzt werde der Erlass mit einem vom Sozialministerium erarbeiteten Leitfaden, der zum einheitlichen Verständnis von Begrifflichkeiten diene. Ebenso solle dieser Empfehlungen zur einheitlichen Vorgehensweise bei Hochrisikofällen geben.

Dabei arbeite jede beteiligte Institution weiterhin im Rahmen ihrer Zuständigkeit, erklärte Touré. Die Tatsache, dass hier alle diese verschiedenen Institutionen kooperierten, zeige, dass alle gemeinsam gegen Gewalt an Frauen kämpften.

Ziel des Hochrisikomanagements sei es, Fälle von häuslicher Gewalt, in denen die konkrete Gefahr einer Tötung oder schwerster Gewalt bestehe, besser zu erkennen und zu verhindern. Dafür gebe es auch sogenannte Fallkonferenzen, an denen sich etwa Polizei, Frauenhäuser sowie Frauenberatungsstellen beteiligen, um Schutzmaßnahmen für gewaltbetroffene Personen und deren Kinder zu erarbeiten. Auch könnten das Jugendamt oder weitere Institutionen hinzugezogen werden. Vor den Fallkonferenzen finde jedoch zunächst eine Gefährdungsanalyse statt.

Im nördlichsten Bundesland gab es laut Sozialministerium im Jahr 2022 5376 Fälle partnerschaftlicher Gewalt. Rund 80 Prozent der Betroffenen waren Frauen. In sechs Fällen sei es zu einem Femizid gekommen.

© dpa
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