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Anklagen gegen Mitglieder der Letzten Generation

Protestaktionen der Letzten Generation auf Sylt und in Neustadt haben ein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Flensburg hat zwei Anklagen erhoben. Es geht um einen Millionenschaden.
Klimaschutz-Aktion auf dem Rollfeld in Sylt
Ein mit orangener Lackfarbe besprühtes Privatflugzeug steht auf einem Flugplatzgelände auf Sylt. © Julius Schreiner/TNN/dpa/Archivbild

Nach Farbattacken der Letzten Generation auf der Insel Sylt und im Hafen von Neustadt in Holstein im Sommer 2023 hat die Staatsanwaltschaft zwei Anklagen gegen Akteure erhoben. Die Angeklagten hätten sich am 6. Juni 2023 gewaltsam Zugang zum Flugplatzgelände auf der Nordseeinsel verschafft, dort ein Privatflugzeug mit Lackfarbe besprüht und unbrauchbar gemacht, wie die Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte. Auf einem Golfplatz sollen sie am 14. Juni mit einer Pflanzaktion den Rasen beschädigt haben.

Angeklagt sind für diese Taten sechs Menschen, die in nahezu identischer Besetzung vorgegangen sein sollen. Ihnen wird Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Schaden von mindestens einer Million Euro allein am Flugzeug aus. Weil auch der Ablauf auf dem Flugplatz beeinträchtigt wurde, lautet die Anklage ferner auf Störung öffentlicher Betriebe. Zuvor hatte «Der Spiegel» berichtet.

Insgesamt sind zehn Mitglieder der Letzten Generation angeklagt. In der zweiten Anklage gegen fünf Personen geht es um Vorfälle am 8. Juni 2023 in einem Hotel in Westerland und am 16. Juni 2023 in Kampen auf Sylt sowie die Besetzung einer privaten Motorjacht in Neustadt/Holstein am 20. Juni 2023, die zudem mit Farbe beschädigt worden sein soll. Der Schaden beträgt laut Anklageschrift mindestens eine Viertelmillion Euro.

Den Barbereich in Westerland auf Sylt sollen die Angeklagten mit oranger Lackfarbe verwüstet und zudem Technik zerstört haben (46.000 Euro Schaden). In Kampen sollen sie die Fassade von zwei Geschäften mit Farbe besprüht haben (zusammen 71.000 Euro). Den Angeklagten wird Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch vorgeworfen, über die Eröffnung der Hauptverfahren muss in beiden Fällen nun das zuständige Amtsgericht Niebüll (Kreis Nordfriesland) entscheiden.

Darüber hinaus leitete die Staatsanwaltschaft gegen Teile der Gruppe der Letzten Generation ein gesondertes Ermittlungsverfahren wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung ein. Erkenntnisse zur Organisationsstruktur der Gruppe sowie zu Angriffen auf abgesicherte Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur in mehreren Bundesländern seien die Grundlage für diese Anklage, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Diese Ermittlungen richten sich aber nicht gegen die Angeklagten, die auf Sylt aktiv gewesen sein sollen.

Auch die Generalstaatsanwaltschaft München ermittelt gegen Klimaaktivisten der Letzten Generation wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Bei einer Razzia im Mai hatten zahlreiche Beamte Objekte in sieben Bundesländern durchsucht.

Nach den Vorfällen in Schleswig-Holstein hatte die Landesregierung im vergangenen Sommer ein konsequenteres Vorgehen der Polizei bei Straftaten von radikalen Klimaschützern angekündigt. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) verwies im Juni bei einem Besuch auf Sylt darauf, dass der Staatsschutz bei Straftaten zentralisiert ermitteln werde.

Nach Angaben des Landespolizeiamtes registrierten Beamte im vergangenen Jahr 17 Protestaktionen der Gruppe Letzte Generation in Schleswig-Holstein. Einsatzorte waren Flensburg (3), Kiel (7), Lübeck (3) und Sylt (4).

© dpa
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