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Strafe nach Alkoholfahrt: CDU-Chef muss 8.000 Euro zahlen

Der Spitzenkandidat der Brandenburger CDU, Jan Redmann, ist betrunken auf einem E-Scooter von der Polizei kontrolliert worden. Nun steht das Strafmaß fest.
Brandenburgs CDU-Landeschef Jan Redmann
Fuhr betrunken mit dem Elektroroller: Brandenburgs CDU-Spitzenkandidat Jan Redmann (Archivbild). © Jörg Carstensen/dpa

Brandenburgs CDU-Landeschef Jan Redmann muss nach seiner Alkoholfahrt mit einem E-Scooter eine Geldstrafe von 8.000 Euro zahlen. 

Das Amtsgericht Potsdam setzte nach Angaben eines Sprechers eine Strafe von 25 Tagessätzen zu je 320 Euro fest. Der Strafbefehl erging wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr. Der Entzug der Fahrerlaubnis dauere weitere sechs Monate. 

Die CDU Brandenburg teilte mit, Redmann habe die Strafe akzeptiert. Der 44-Jährige ist auch CDU-Fraktionschef im Landtag in Brandenburg und Spitzenkandidat für die Landtagswahl dort am 22. September.

Redmann war im Juli bei einer nächtlichen Fahrt mit einem E-Scooter zu seiner Wohnung in Potsdam von der Polizei kontrolliert worden. Nach der Fahrt hatte er nach eigenen Angaben knapp 1,3 Promille Alkohol im Blut. Ab 1,1 Promille Alkohol im Blut wird dies als Straftat gewertet. Redmann hatte die Öffentlichkeit danach selbst informiert und einen Fehler eingeräumt.

Redmann tritt als Ministerpräsidentenkandidat an

Die Tagessätze werden aus den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen errechnet. Ein Strafbefehl ist ein schriftlicher Urteilsvorschlag, damit wird ein länger dauerndes Hauptverfahren umgangen.

Redmann tritt im Wahlkampf an, um neuer Ministerpräsident nach Dietmar Woidke (SPD) zu werden. Die CDU lag in der Wahlumfrage von Insa-Consulere für den «Nordkurier» von Anfang August bei 19 Prozent hinter der AfD mit 24 und der SPD mit 20 Prozent. 22 Prozent der Befragten sagten auf die Frage, ob Redmann weiter als Spitzenkandidat und möglicher Ministerpräsident für die CDU antreten sollte: «eher ja», 48 Prozent sagten «eher nein».

© dpa
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