Der Mann hatte seine Ehefrau im vergangenen August erstochen. Zu Prozessbeginn hatte er die Tat gestanden. Das Strafmaß begründete das Landgericht mit der Reue und der Einlassung des Angeklagten von Beginn an und damit, dass die Tat spontan erfolgt sei, wie ein Sprecher des Landgerichts am Dienstag weiter mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zunächst hatten der rbb und die «Lausitzer Rundschau» berichtet.
Nach einem Ehestreit soll der Mann im Sommer 2023 im Schlafzimmer des gemeinsam bewohnten Einfamilienhauses mit einem 32 Zentimeter langen Messer mehrfach in den Oberkörper seiner Ehefrau gestochen haben. Die 48-Jährige erlitt laut Obduktion insgesamt zwölf Stichverletzungen, an denen sie starb. Im Prozessverlauf wurden acht Zeugen und zwei Sachverständige gehört.