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Günther-Wünsch: Strengere Regeln für Übergang ins Gymnasium

Viele Berliner Eltern wollen, dass ihre Kinder in jedem Fall aufs Gymnasium gehen - auch wenn deren schulische Leistungen nur mäßig sind. Das durchzusetzen, dürfte bald schwieriger werden.
Lehrerin im Klassenraum einer Schule
Ein Lehrerin schreibt auf eine digitale Schultafel im Klassenraum. © Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild

Berlins Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) plant strengere Regeln für den Übergang von Schülern von der Grundschule aufs Gymnasium. Dazu liegt nach Angaben der Bildungsverwaltung ein Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes vor, über den am Freitag zunächst der «Tagesspiegel» berichtet hatte. Demnach soll der Notenschnitt, der Schülerinnen und Schülern automatisch eine Empfehlung für das Gymnasium bringt, ab dem Schuljahr 2026/2027 auf einer neuen Grundlage ermittelt werden.

Er soll sich dann nur noch aus den Noten in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache zusammensetzen. Die jeweils drei Zeugnisnoten aus dem zweiten Halbjahr der 5. Klasse und dem ersten Halbjahr der 6. Klasse werden addiert. Ist die Summe dieser sechs Noten nicht höher als 14, bedeutet das eine Empfehlung für das Gymnasium. Rechnerisch entspricht das einem Notendurchschnitt von 2,3, der im Gesetzentwurf aber so nicht explizit erwähnt wird.

Zweite geplante Neuerung: Wollen Kinder mit schlechterem Notenschnitt und ohne entsprechende Empfehlung dennoch ab der 7. Klasse ein Gymnasium besuchen, müssen sie im Rahmen eines Probeunterrichts nachweisen, dass sie dazu geeignet sind. Der Wunsch der Eltern soll in dem Zusammenhang nicht mehr maßgebend sein. Das bisher übliche Probejahr in der siebten Klassen für diese Schüler entfällt. Das gilt den Planungen zufolge bereits ab dem Schuljahr 2025/2026.

Bisher wird für eine Gymnasialempfehlung der Notendurchschnitt aller Fächer zugrunde gelegt, wobei bestimmte Kernfächer stärker gewichtet werden. Mindestanforderung ist ein Durchschnitt von 2,3 bis 2,7. Bei dieser Regelung bleibt es auch für das nächste Schuljahr 2024/2025. Denn hier läuft das Auswahlverfahren für das Gymnasium bereits.

Für Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2025/26 in die 7. Klasse kommen, soll eine Übergangsregelung gelten: Voraussetzung für eine Gymnasialempfehlung ist dann ein Notendurchschnitt von 2,2 - und zwar noch auf Basis der alten Systematik.

Hintergrund der geplanten neuen Zugangsregeln sind Erkenntnisse von Bildungsforschern, nach denen die Kernkompetenzen vor allem in Deutsch und Mathematik entscheidend sind für den Bildungserfolg auch in anderen Fächern. Just bei diesen Kernkompetenzen schneiden Berliner Schülerinnen und Schüler in bundesweiten Vergleichstests regelmäßig schlecht ab.

Das neue Schulgesetz, das im Verlauf dieses Jahres vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden soll, umfasst noch weitere Vorhaben, auf die sich CDU und SPD im Vorjahr in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt hatten. So kommt ein elftes Pflichtschuljahr für Schüler, die zum Ende der zehnten Klasse noch keinen Ausbildungsplatz oder andere berufliche Perspektiven vorweisen können.

Gegenstand des Gesetzes ist zudem ein «Kita-Chancenjahr»: Kinder, die nicht richtig Deutsch sprechen und bis dato nicht in einer Kita betreut wurden, müssen mindestens ein Jahr vor der Schule eine Kita oder vergleichbare Sprachförderangebote freier Anbieter besuchen.

© dpa
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