Ermittlungen nach Übergriffen auf Klima-Demonstranten

Nach Auseinandersetzungen zwischen Klima-Aktivisten und Autofahrern ermittelt die Berliner Polizei. Grundlage seien Szenen in Videos, die im Internet zu sehen seien, erklärte eine Polizeisprecherin am Mittwoch. Es werde wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung, der Nötigung und des Verstoßes gegen das Versammlungsfreiheitsgesetz ermittelt. Zuvor hatte der RBB berichtet. Demonstranten der Klimaschutzgruppe Letzte Generation hatten am Montag erneut an mehreren Stellen in Berlin den Verkehr blockiert. Einige Autofahrer reagierten aggressiv.
Der Polizei-Schriftzug steht auf einem Einsatzfahrzeug. © Christoph Soeder/dpa/Symbolbild

Auf Aufnahmen ist zu sehen, wie Blockierer am Messedamm beschimpft, geschubst oder von der Straße gezerrt wurden. In einer Szene ist zu sehen, wie ein Auto einem Demonstranten offensichtlich über den Fuß fährt. Nach Angaben eines Sprechers der Letzten Generation musste der Betroffene nicht ärztlich behandelt werden.

Die Polizei sei zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor Ort gewesen, erklärte die Sprecherin. Die Behörde sei verpflichtet von sich aus zu ermitteln, sobald sie von solchen Vorfällen erfahre. Die Ermittlungen richteten sich bislang gegen unbekannte Personen. Eine Strafanzeige liegt der Polizei nach eigenen Angaben zu keinem der Vorfälle vor.

Bei der Berliner Staatsanwaltschaft laufen inzwischen auch einige Ermittlungsverfahren wegen solcher Fälle im vergangenen Jahr. Dabei hätten die Demonstranten als Betroffene bislang nie Anzeige erstattet, sagte ein Behördensprecher am Mittwoch. Dies sei auch nicht die Linie der Letzten Generation so der Sprecher. «Wir nehmen die Konsequenzen, die aus unseren Aktionen entstehen, in Kauf.»

Gegen die Blockierer gab es in Berlin bis Januar 2700 Anzeigen, 770 Verdächtige waren der Polizei bekannt. Die Gruppe selbst nannte die Zahl von 1250 Straßenblockaden in ganz Deutschland. Bei der Berliner Staatsanwaltschaft sind bislang 1314 Fälle (Stand 2. Februar) gelandet, wie Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) am Mittwoch im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses sagte. In der Regel gehe es um Nötigung.

Ein Großteil der Fälle ist laut Justiz verbunden worden, weil Beschuldigte mehrere Taten begangen haben sollen. Offen sind laut Senatorin derzeit 143 Verfahren bei der Staatsanwaltschaft. In 490 Fällen sei eine Bestrafung per Strafbefehl beantragt, in 37 Fällen ein Urteil gesprochen worden. Davon seien 13 rechtskräftig. Bislang sei es in Berlin zu keinem Freispruch gekommen, erklärte Kreck.

© dpa
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