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Bis wann die Briefwahl-Unterlagen abgeschickt sein sollten

Bei der Brandenburg-Wahl am Sonntag könnte die Zahl der Briefwählerinnen und Briefwähler höher sein als vor fünf Jahren. Damit die Stimmen gezählt werden, gilt es aber Fristen zu beachten.
Brandenburgs Landeswahlleiter Josef Nußbaum
Landeswahlleiter Josef Nußbaum erinnert daran, die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zurückzuschicken. (Archivbild) © Michael Bahlo/dpa

Wer seine Stimme bei der Brandenburg-Wahl per Brief abgeben und diesen mit der Post versenden möchte, sollte das nach Angaben des Landeswahlleiters spätestens diesen Mittwoch tun. «Ihre Stimmen zählen nur, wenn Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig bei der Wahlbehörde eingehen», teilte Josef Nußbaum mit. 

Angesichts der Postlaufzeiten sollten die ausgefüllten Briefwahlunterlagen noch diesen Mittwoch an die Wahlbehörden zurückgeschickt werden. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der Adresse eingegangen sein, die auf dem Wahlbriefumschlag angegeben ist.

Im Notfall gibt es Wahlunterlagen bis 15 Uhr am Sonntag

Als Alternative zum Versand per Post könnten die Briefwahlunterlagen auch bis zum Wahltag direkt bei der Wahlbehörde abgegeben oder in den Briefkasten eingeworfen werden. Beantragt werden können die Unterlagen bis 18 Uhr am Freitag. In besonderen Fällen, etwa wenn Wahlberechtigte kurzfristig erkranken, können bevollmächtigte Personen die Unterlagen demnach auch noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen. 

Nußbaum hatte zuletzt deutlich gemacht, dass die Zahl der Briefwählerinnen und Briefwähler bei dieser Landtagswahl voraussichtlich deutlich höher sein wird als bei der Wahl vor fünf Jahren. Vor gut eineinhalb Wochen gab es dem Landeswahlleiter zufolge bereits 356.000 Anträge auf Briefwahl - das entspricht knapp 17 Prozent der Wahlberechtigten. Vor der Landtagswahl 2019 waren es demnach zum vergleichbaren Zeitpunkt rund 205.000 Anträge. Das entsprach einem Anteil von fast 10 Prozent der Wahlberechtigten.

© dpa
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