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Badenberg will besseren Schutz für Ältere vor Betrügern

Gerade ältere Menschen geraten häufig ins Visier von Trickbetrügern. Berlins Justizsenatorin sieht Handlungsbedarf. Sie möchte, dass Berlin im Bundesrat die Initiative ergreift.
Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg
Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) macht sich für eine Bundesratsinitiative zum Schutz älterer Menschen vor Trickbetrügern stark. (Archivbild) © Bernd von Jutrczenka/dpa

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) setzt sich für eine Bundesratsinitiative zum Schutz älterer Menschen vor Betrügern ein. «Gerade bei Betrügereien wie etwa dem Enkeltrick ist es wichtig, dass man die Identität möglicher Tatbeteiligter ermitteln kann. Dazu braucht man die richtigen Ermittlungsinstrumente, wie zum Beispiel die sogenannte Funkzellenabfrage», sagte sie der «Berliner Morgenpost».  

Mit ihrer Hilfe lasse sich ermitteln, welche Handys sich in welcher Funkzelle des Tatortes befunden haben. «Eine derartige Funkzellenabfrage ist aktuell aufgrund einer höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofes nicht möglich», bedauerte Badenberg. Der Bundesgerichtshof habe entschieden, dass die Erhebung von derartigen Verkehrsdaten bei solchen Betrugsstraftaten nicht zulässig sei. 

«In dem konkreten Fall besaß man die Daten, hätte den Täter also überführen können. Da auf die Daten aber nicht zugegriffen werden konnte, musste man ihn laufenlassen», sagte die Justizsenatorin. «Eine derartige Regelungslücke darf nicht sein. Deshalb bringe ich eine Bundesratsinitiative zur Schließung dieser Regelungslücke ein.»

Beim sogenannten Enkeltrick melden sich Betrüger per Telefon oder zum Beispiel über einen Messengerdienst bei älteren Menschen und geben vor, ein naher Verwandter zu sein. Ihr Ziel ist, das Vertrauen der Älteren zu erschleichen und so an Geld oder Wertgegenstände zu kommen.   

Die Senatorin rechnet im Bundesrat mit guten Chancen für einen Berliner Vorstoß: «Ich habe mit dem ein oder anderen Kollegen gesprochen, die diese Initiative unterstützen.» Es gebe auch keinen plausiblen Grund, warum bei gewerbs- oder bandenmäßigem Betrug keine Verkehrsdaten erhoben werden sollten.  

 

 

© dpa
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