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73 Ausnahmen vom Winter-Abschiebestopp in Berlin

Während des Winter-Abschiebestopps in Berlin vom 22. Dezember bis 28. Februar hat es mehrere Dutzend Ausnahmen gegeben: Trotz des aus humanitären Gründen beschlossenen Stopps wurden 73 abgelehnte Asylbewerber zurück in ihre Heimatländer oder in Drittländer gebracht. Das geht aus einer Antwort der Innenverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage des Linke-Abgeordneten Ferat Koçak hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Flüchtlinge im Winter
Barfuß steht eine Geflüchtete im Schnee nach einem Feuer in einer Flüchtlingsunterkunft im Berliner Stadtteil Friedenau. © Kay Nietfeld/dpa

Demnach handelte es sich um Menschen aus rund 20 Staaten, die wiederholt oder schwere Straftaten begangen hatten oder als sogenannte Gefährder der öffentlichen Sicherheit galten. Betroffen waren auch Menschen, gegen die mindestens drei strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen Vergehen oder ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verbrechens eingeleitet wurden. Zuvor sei jeder Einzelfall sorgfältig geprüft worden, so die Innenverwaltung.

Nach früheren Angaben von Integrationssenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) hatte Berlin als einziges Bundesland einen Winter-Abschiebestopp erlassen. Der von Schwarz-Rot dafür ausgewählte Zeitraum war jedoch mehr als einen Monat kürzer als die in den Jahren zuvor von Rot-Grün-Rot beschlossenen Regelungen. Zum Vergleich: Im Winter 2022/2023 wurden während des vom 12. Dezember 2022 bis einschließlich März 2023 geltenden Winter-Abschiebestopps als Ausnahme 157 abgelehnte Asylbewerber zurückgeführt.

Koçak kritisierte vor dem Hintergrund der neuen Zahlen «nicht nachvollziehbare Ausnahmen». Sie seien zu weit gefasst, die Linke habe das bereits unter Rot-Grün-Rot scharf kritisiert. «Es ist abstrus, dass nach wie vor auch Menschen, die für Fahren ohne Fahrschein oder andere geringfügige Taten zu einer Geldstrafe von mehr als 50 Tagessätzen verurteilt wurden, vom Winterabschiebestopp ausgenommen werden», sagte Koçak der dpa.

«Mit diesen skandalösen Ausnahmen muss endlich Schluss sein. Wir werden als Linksfraktion für einen konsequenten Winter-Abschiebestopp und für ein ganzjähriges, humanitäres Bleiberecht kämpfen.»

Bei den Ausnahmen vom Winter-Abschiebestopp blieben laut Innenverwaltung sogenannte Bagatellstraftaten unberücksichtigt. Erst Strafen von 50 oder mehr Tagessätzen beziehungsweise 90 oder mehr Tagessätzen wegen Straftaten nach dem Aufenthalts- oder Asylgesetz flossen in die Bewertung der einzelnen Fälle ein.

© dpa
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