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Gerichtshof entscheidet über bayerische Düngeverordnung

Seit Monaten gibt es Streit um die Düngeverordnung - auch in der bayerischen Koalition. Jetzt fällt der Verwaltungsgerichtshof ein mit Spannung erwartetes Urteil.
Düngeverordnung
Ein Landwirt bringt mit seinem Gespann Gülle im sogenannten Schleppschuh Verfahren auf einem Feld aus (Aufnahme mit einer Drohne). © Philipp Schulze/dpa

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entscheidet am heutigen Donnerstag in mehreren Musterverfahren über die Klagen von Bauern gegen die bayerische Düngeverordnung. Landwirte dürfen nach der Verordnung auf Feldern, die wegen zu hoher Nitratwerten als «rote Gebiete» ausgewiesen sind, nur 80 Prozent der von den Pflanzen benötigten Düngermenge nutzen. Der Freistaat setzt damit Vorgaben der EU und des Bundes zum Gewässer- und Grundwasserschutz um. Zu viel Nitrat schadet der Umwelt und birgt Gesundheitsrisiken für Menschen.

Die Bauern beklagen die Abgrenzung der betroffenen Gebiete. Auch riesige Ackerflächen fallen komplett unter die Düngeverordnung, sobald 20 Prozent davon in ein rotes Gebiet hineinragen. Ein anderes Problem sehen die Kläger darin, dass immer nur der Höchstwert der Messungen zählt. Auch die regelmäßige Funktionsprüfung der Messstellen ist Gegenstand des Verfahrens. 

In der mündlichen Verhandlung Ende Januar hatte es nach Angaben der Vorsitzenden noch kein einhelliges Meinungsbild des Senats gegeben. Vor zwei Jahren war ein Eilantrag vom Verwaltungsgerichtshof zunächst abgelehnt und die Düngeverordnung damit vorläufig bestätigt worden. Die Einschränkungen verletzten die Grundrechte der Kläger nicht, so die Verwaltungsrichter damals. Gerichte in Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern haben die Düngeverordnungen dieser Länder gekippt.

© dpa
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