Im Münchner Wirecard-Prozess wird nach über eineinhalb Jahren ein Meilenstein erreicht: Der seit Prozessbeginn im Dezember 2022 schweigsame dritte Angeklagte E. will am 17. Juli erstmals zu den Anklagevorwürfen aussagen. Diesen Termin nannte der Vorsitzende Richter Markus Födisch zu Beginn des 134. Prozesstags. Der ehemalige Chefbuchhalter des 2020 kollabierten Konzerns hatte zum Prozessauftakt seine Personalien bestätigt, ansonsten aber im bisherigen Verlauf des Mammutverfahrens kein Wort zur Sache gesagt. Die IV. Strafkammer des Münchner Landgerichts unter Födischs Leitung hat E. im Gegenzug für ein Geständnis eine Haftstrafe zwischen sechs und acht Jahren in Aussicht gestellt.
Ob der frühere Chefbuchhalter in seiner Stellungnahme Anklagevorwürfe einräumen oder zurückweisen will, ist noch nicht klar. «Unser Mandant hat sich dafür entschieden, zur Aufklärung des Sachverhalts beizutragen», sagte Verteidigerin Sabine Stetter. E. werde «seine Sicht der Dinge» schildern und sei bereit, Fragen des Gerichts und der übrigen Verfahrensbeteiligten zu beantworten.
Hauptanklagepunkt gegen E., den früheren Wirecard-Vorstandschef Markus Braun und den bis 2020 in Dubai für Wirecard tätigen Manager Oliver Bellenhaus ist gewerbsmäßiger Bandenbetrug: Die drei sollen gemeinsam mit etlichen Komplizen Milliardenumsätze erfunden haben, um ihr eigentlich defizitäres Unternehmen über Wasser zu halten.
Den Betrugsschaden beziffert die Münchner Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage auf gut drei Milliarden Euro. Bisher stand im Prozess Aussage gegen Aussage: Der seit vier Jahren in Untersuchungshaft sitzende Braun als Hauptangeklagter weist sämtliche Vorwürfe zurück. Bellenhaus hingegen hat den Großteil der Anklagevorwürfe eingeräumt.