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Urlaubsgeld für knappe Hälfte der Tarifbeschäftigten

Urlaub bleibt eine kostspielige Sache. Selbst unter den Bedingungen von Tarifverträgen können längst nicht alle Beschäftigten mit einem Zuschuss rechnen.
Eine Frau breitet am Strand ihr Handtuch aus
Zuschuss für die schönsten Wochen des Jahres. (Symbolbild) © Andreas Arnold/dpa/dpa-tmn

Knapp die Hälfte der Tarifbeschäftigten in Deutschland erhält in diesen Wochen Urlaubsgeld. Das Statistische Bundesamt nennt einen Anteil von 46,8 Prozent, der sich damit seit dem Vorjahr nicht verändert hat. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten im Schnitt 1644 Euro brutto extra, was eine Steigerung um 42 Euro oder 2,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr bedeutet. 

Im selben Zeitraum haben sich die Preise für Pauschalreisen um 5,6 Prozent erhöht, wie die Statistiker anmerken. Die tariflich vereinbarte Sonderzahlung ist allerdings nicht daran gebunden, dass sie auch tatsächlich für den Urlaub ausgegeben wird. Ob auch Beschäftigte Urlaubsgeld erhalten haben, die nicht von Tarifverträgen erfasst werden, wurde nicht erhoben. 

Im Westen im Schnitt deutlich mehr 

In Westdeutschland erhalten Tarifbeschäftigte in Vollzeit mit durchschnittlich 1692 Euro Urlaubsgeld deutlich mehr als die Menschen im Osten mit 1196 Euro. Das kann mit dem unterschiedlichen Lohnniveau zusammenhängen, da das Urlaubsgeld in Tarifverträgen häufig als prozentualer Anteil eines normalen Monatsgehalts festgelegt wird. Es gibt aber auch Festbeträge.

Je nach Tarifvertrag sind die berechtigten Personenkreise sehr unterschiedlich festgelegt. Wer tarifgebunden im Verarbeitenden Gewerbe angestellt ist, erhält zu 96,9 Prozent ein Urlaubsgeld von durchschnittlich 2304 Euro. Auch im Baugewerbe (95 Prozent) und im Gastgewerbe sind die Sonderzahlungen weit verbreitet, fallen aber niedriger aus. 

2722 Euro Urlaubsgeld gibt es im Bereich Information und Kommunikation, in dem aber nur knapp die Hälfte der Beschäftigten tatsächlich in den Genuss kommt. Das niedrigste Urlaubsgeld von durchschnittlich 326 Euro erhalten Menschen bei Zeitarbeitsfirmen. 

Sonderzahlung im Öffentlichen Dienst

In der Branche «Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung» erhalten die Tarifbeschäftigten kein Urlaubsgeld. Hier wurde die Sonderzahlung bereits im Jahr 2005 mit dem Weihnachtsgeld zu einer einheitlichen Jahressonderzahlung verschmolzen. 

Tarifverträge garantierten Urlaubsgeld in oft vierstelliger Höhe, erklärt Entgelt-Experte Malte Lübker von der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung. In der Privatwirtschaft, also ohne den Öffentlichen Dienst, erhielten 74 Prozent der Beschäftigten Urlaubsgeld. «Ohne Tarif sind es lediglich 36 Prozent.»

© dpa
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