Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

FTI-Pleite: Kunden sollen bis Herbst entschädigt werden

Seit der Pleite des Reiseveranstalters FTI Anfang Juni warten Hunderttausende Urlauber auf eine Entschädigung. Bis Herbst sollen sie das Geld nun erhalten. Das gilt aber nicht für alle Betroffenen.
Das Logo des Reiseveranstalter FTI  vor einem Reisebüro
Nach der FTI-Insolvenz Anfang Juni können betroffene Kunden bald mit einer Erstattung rechnen. (Archivbild) © Sven Hoppe/dpa/dpa-tmn

Nach der Pleite des Reiseveranstalters FTI sollen betroffene Pauschalreisende in den kommenden Monaten ihre Entschädigung erhalten. «Bis zum Herbst soll die Mehrzahl der Erstattungen geleistet sein», sagte eine Sprecherin des Deutschen Reisesicherungsfonds, über den Pauschalreisen abgesichert sind. «Der Erstattungsprozess befindet sich in Vorbereitung und wird demnächst starten.» Einen genauen Termin für den Beginn der Auszahlungen nannte die Sprecherin nicht.

Nach Auswertung der Buchungs- und Reisedaten des insolventen Unternehmens gehe es insgesamt um 250.000 Pauschalreisen, die storniert wurden, hieß es. Hinzu kämen 60.000 Pauschalreisende, die bei der Insolvenz bereits mit FTI im Urlaub waren. Zahlungen, die Betroffene vor Ort leisten mussten, um bereits begonnene Reisen fortzusetzen, könnten nun ebenfalls erstattet werden. Zur Höhe der insgesamt fällige Entschädigungssumme machte der Fonds auf Nachfrage keine Angaben.

Der Reisesicherungsfonds hatte nach der FTI-Pleite andere Veranstalter wie Tui und DER Touristik beauftragt, gestrandete FTI-Urlauber zu betreuen, damit sie ihren Urlaub fortsetzen können. Die überwiegende Zahl der Reisenden habe ihre Reise dadurch wie geplant zu Ende führen können, hieß es. Die dafür fälligen Kosten überweise der Fonds direkt an den jeweiligen Veranstalter.

Nur Pauschalreisen abgesichert

FTI, bisher drittgrößter deutscher Veranstalter nach Tui und DER Touristik, hatte Anfang Juni Insolvenz angemeldet und kurz danach alle bereits gebuchten Reisen storniert. Über den Deutschen Reisesicherungsfonds sind bei Pauschalreisen bereits geleistete Zahlungen gegen eine Insolvenz des Veranstalters abgesichert. Der Schutz gilt nicht für einzeln gebuchte Reisebausteine wie reine Hotelbuchungen. Auch für einzeln gebuchte Flüge oder Mietwagen gibt es keine Erstattung aus dem Fonds.

Der von der deutschen Touristikwirtschaft organisierte und vom Bundesjustizministerium beaufsichtigte Fonds war nach der Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook im September 2019 gegründet worden. Er soll sich bei einer Pleite eines Reiseanbieters um die Erstattung der Vorauszahlungen der Kunden, gegebenenfalls den Rücktransport gestrandeter Urlauber sowie deren Unterbringung bis zum Rücktransport kümmern.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Schauspieler Hannes Jaenicke
People news
Hannes Jaenicke schreibt Kinderbuch über Berggorillas
Schauspieler Rafael Gareisen
People news
Rafael Gareisen: Freu mich auf das Älterwerden
Hans Zimmer empfand seine ersten Konzerte als «furchteinflößend»
People news
Hans Zimmer empfand erste Konzerte als furchteinflößend
Google Pixel 9
Internet news & surftipps
Pixel-Test: Das können Googles neue Smartphones
Intel legt Bau von Chipfabrik in Magdeburg auf Eis
Internet news & surftipps
Intel in Magdeburg: Was die Verschiebung bedeutet
Pat Gelsinger und Reiner Haseloff
Internet news & surftipps
Haseloff: An Intel-Projekt sollte festgehalten werden
FC Bayern München - Dinamo Zagreb
Fußball news
«Das hat Spaß gemacht»: Bayerns Duftmarke in Europa
Sternenhimmel über einer Hochspannungsleitung
Job & geld
Geld zurück von Primastrom, Voxenergy und Nowenergy