Der frühere Wirecard-Vorstandchef Markus Braun bleibt in Untersuchungshaft. Das hat eine Strafkammer des Landgerichts München nach einem Haftprüfungsantrag des Angeklagten entschieden.
Braun ist schon seit Juli 2020 im Untersuchungsgefängnis und steht unter der Anklage des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs und der Untreue vor Gericht. Es bestehe weiterhin ein dringender Tatverdacht hinsichtlich der im Haftbefehl genannten Straftaten, teilte ein Gerichtssprecher mit. Außerdem bestehe Flucht- und Verdunkelungsgefahr.
Braun soll mit Komplizen die Bilanzen gefälscht und kreditgebende Banken um 3,1 Milliarden Euro geschädigt haben. Laut Braun wickelte der einstige DAX-Konzern Zahlungen in einigen Ländern über die drei Drittpartnerfirmen Payeasy, Senjo und Al Alam ab.
Kammer bezweifelt vorgebliches Drittpartnergeschäft
Nach vorläufiger Würdigung der Beweisaufnahme habe das vorgebliche Drittpartnergeschäft (TPA-Geschäft) mit den drei Geschäftspartnern gar nicht stattgefunden, teilte das Gericht mit. Auch habe es keine Gelder gegeben, die durch einen Treuhänder für die Wirecard AG verwaltet worden seien. Braun bestreite das, aber seine Angaben dazu seien in der Beweisaufnahme bislang nicht bestätigt worden. Nach dem bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme habe es aus Sicht der Kammer auch keinen nachvollziehbaren Anlass gegeben, Darlehen ohne jede Sicherheit an die betroffenen Unternehmen zu gewähren.
Die weitere Untersuchungshaft sei verhältnismäßig. Die bei der Dauer der Untersuchungshaft besonders hohen Anforderungen an die Beschleunigung des Strafverfahrens seien eingehalten worden.