Von nun an müssen vorläufige EU-Zusatzzölle auf Elektroautos aus China als Sicherheitsleistung hinterlegt werden. Die Abgabe wird fällig, wenn ein E-Auto in einem europäischen Hafen ankommt.
Konkret gelten folgende Zollsätze für chinesische Hersteller: 17,4 Prozent für BYD, 19,9 Prozent für Geely und 37,6 Prozent für SAIC. Für andere Hersteller sind 20,8 Prozent vorgesehen, und für Firmen, die bei der Untersuchung nicht kooperiert hatten, würde ein Strafzoll in Höhe von 37,6 Prozent fällig. Die Zölle kommen auf einen bereits bestehenden Zollsatz von zehn Prozent hinzu.
Die vorläufigen Zölle sind das Ergebnis einer Untersuchung der EU-Kommission, die zeigte, dass die gesamte Wertschöpfungskette für Elektroautos in China stark subventioniert ist. Zudem würden Importe aus dem Land die Industrie in der EU gefährden.
Die Entscheidung darüber, ob die vorläufigen Strafzölle tatsächlich gezahlt werden müssen, soll innerhalb von vier Monaten getroffen werden. Innerhalb dieser Zeit will die EU-Kommission einen Vorschlag für langfristige Zölle vorlegen. Diesen kann eine Mehrheit der EU-Staaten aber auch ablehnen. Wenn keine langfristigen Zölle erhoben werden und eine Lösung mit Peking gefunden wird, müssen den Angaben zufolge auch die nun in Kraft gesetzten vorläufigen Zölle nicht gezahlt werden.
Das Vorgehen der EU-Behörde stieß in Deutschland auf Kritik. Dem Verband der Automobilindustrie (VDA) zufolge dürfte der potenzielle Schaden von Zusatzzöllen voraussichtlich höher als der mögliche Nutzen sein - insbesondere für die heimische Industrie. Auch Regierungspolitiker hatten sich kritisch zu den Zusatzabgaben geäußert.