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Bahn verdient Millionen am Verkauf von Grundstücken

Grundstücke der Bahn sollten aus Sicht mancher Kritiker nicht zum Verkauf stehen. Wer weiß, ob sie für den Ausbau der Schiene nicht noch gebraucht werden. Viele Flächen veräußert die Bahn trotzdem.
Baustelle des Bahnprojekts Stuttgart 21
Die Stadt Stuttgart möchte frei werdende Bahnflächen rund um den Stuttgarter Hauptbahnhof für den Wohnungsbau nutzen - eine Gesetzesänderung erschwert das. (Archivbild) © Marijan Murat/dpa

Die Deutsche Bahn hat seit dem Jahr 2020 mehr als 1.500 Grundstücke verkauft und dabei rund 364,4 Millionen Euro eingenommen. Weitere 150 Liegenschaften will der bundeseigene Konzern noch in diesem Jahr veräußern und zusätzliche 100 im kommenden Jahr, wie die Bahn auf eine Anfrage des Grünen-Bundestagsabgeordneten Matthias Gastel mitteilte. Das würde dem Unternehmen rund 75 Millionen Euro zusätzlich einbringen. Die Antwort liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. 

Insgesamt hätte die Bahn dann zwischen 2020 und 2025 Grundstücke mit einer Größe von rund 12,8 Millionen Quadratmetern beziehungsweise 1280 Hektar verkauft. 

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Gastel: Flächenverkauf darf kein Geschäftsmodell sein

Gastel kritisiert die Veräußerungen. «Es darf für die Deutsche Bahn kein Geschäftsmodell sein, solche Flächen herzugeben», teilte er mit. Bisher habe der Konzern stets von «wenigen gezielten Ausnahmen» gesprochen. «1.500 Fälle in gerade einmal vier Jahren sprechen eine andere Sprache.» 

Für die Flächen gebe es vielfachen Bedarf. «In ganz Deutschland suchen Unternehmen händeringend nach Abstellflächen für ihre Züge», teilte Gastel weiter mit. «Zudem gibt es vielerorts Bestrebungen für Strecken-Reaktivierungen und überlastete Knoten brauchen Entlastung.» Dass die Bahn die Grundstücke in großem Stil hergebe, passe da nicht zusammen. 

Die Bahn verteidigte die Verkäufe hingegen. «Es gibt in einigen Städten und Gemeinden Flächen in Bahneigentum, auf denen dauerhaft keine Nutzung für den Schienenverkehr zu erwarten ist», teilte der Konzern auf Anfrage mit. «Solche Flächen sollten den Menschen in den Kommunen nicht auf unbestimmte Zeit für städtebauliche Projekte entzogen werden.» 

Gleichzeit gelte: «Um die verkehrspolitischen Ziele Deutschlands zu erreichen, braucht die Schiene weiterhin Wachstumsperspektiven und daher auch Flächen für die langfristige Infrastrukturentwicklung.» 

Umwidmungen von Bahnflächen schwieriger

Um Bahnflächen zu erhalten, hat die Bundesregierung ihre Umwidmung Ende vergangenen Jahres deutlich erschwert. Seither sind selbst brachliegende Grundstücke im «überragenden öffentlichen Interesse», wie es im Allgemeinen Eisenbahngesetz heißt. Sie können dann nur noch für andere Zwecke umgewidmet werden, wenn diese per Gesetz ebenfalls auf dieser Interessenstufe liegen. 

Die Liegenschaften der Bahn sollen für die Aufrechterhaltung sowie die Weiterentwicklung der Eisenbahninfrastruktur erhalten bleiben. Schließlich will der Bund die Zahl der Fahrgäste auf der Schiene bis 2030 im Vergleich zu 2015 verdoppeln und den Anteil des Schienengüterverkehrs im selben Zeitraum deutlich erhöhen. Das erfordert auch einen Ausbau der Infrastruktur. 

Neuregelung stellt Städte vor Schwierigkeiten

Manche Städte und Gemeinden stellt diese Neuregelung bei der Suche nach Grundstücken vor Probleme. Auf dem frei werdenden Gleisvorfeld des Stuttgarter Hauptbahnhofs etwa will die Stadt ein Wohnviertel errichten, was sie aufgrund der Gesetzesänderung nicht mehr kann. Die CDU hat sich deshalb bereits dafür ausgesprochen, die Regeln wieder aufzuweichen. 

«Bei der absehbaren Anpassung muss abgesichert werden, dass die Deutsche Bahn ihr bisheriges Verhalten deutlich anpassen muss», forderte der Grünen-Politiker Gastel mit Blick auf die Veräußerungen der Flächen. 

In einem Brief an Verkehrsminister Volker Wissing (ehemals FDP, jetzt parteilos) warnten jüngst mehrere Verkehrsverbände vor einer zu weitreichenden Änderung der neuen Regeln. «Gerade jetzt - in einer Zeit zahlreicher beginnender Planungen für Kapazitätserweiterungen auf der Schiene - sollte die Möglichkeit für die Planer, auf Bahnflächen ohne aktuelle Nutzung zuzugreifen, nicht verbaut werden, selbst wenn die zukünftige Nutzung noch nicht konkret zu belegen ist», heißt es in dem Schreiben der Allianz pro Schiene, des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen und des Verkehrsclubs Deutschland.

© dpa
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