Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil ist zufrieden mit der Verständigung der 16 Bundesländer auf ein gemeinsames Forderungspaket zur Migration. Es sei vorher nicht klar gewesen, ob es einvernehmliche Beschlüsse geben werde, sagte der SPD-Politiker nach den Beratungen in Leipzig.
Die Ministerpräsidentenkonferenz, deren Co-Vorsitzender Weil derzeit ist, habe in den vergangenen Monaten immer wieder Fortschritte zur Migration auf Bundesebene angestoßen. «Das geht allerdings tatsächlich nur dann, wenn man sich immer wieder auf einen gemeinsamen Kern zurückzieht.»
Weil betonte, dass Reizforderungen wie die von der CDU favorisierten Zurückweisungen an der Grenze nicht in dem Beschluss enthalten seien. Diese würden nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes auch nicht funktionieren, sagte er.
Die Migrationsbeschlüsse der Länderchefs und -chefinnen seien vielleicht kein großer Durchbruch, räumte Weil ein. «Aber es sind weitere Bausteine dafür, dass wir zielstrebig einen Kurs fortsetzen, der dazu geführt hat, dass wir schon jetzt in diesem Jahr einen spürbaren Rückgang bei den Zugangszahlen zu verzeichnen haben.» Ein Allheilmittel gebe es nicht.
Lechner: Brauchen flächendeckende Grenzkontrollen mit Zurückweisungen
Oppositionsführer Sebastian Lechner kritisierte dagegen, die Maßnahmen reichten bei weitem nicht aus. Offenbar habe Weil die Rufe der niedersächsischen Kommunen vergessen, die an der Belastungsgrenze stünden. «Was wir brauchen, sind flächendeckende Grenzkontrollen mit Zurückweisungen», sagte Lechner. «Es ist höchste Zeit, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die illegale Migration nach Deutschland zu stoppen.»
In dem Beschluss der Bundesländer heißt es, die Zugangszahlen im Bereich Asyl seien «weiterhin viel zu hoch». Die bereits ergriffenen Maßnahmen zur besseren Steuerung der Migration zeigten jedoch erste Wirkung.
Was in dem Beschluss der Bundesländer steht
Unter anderem wurde beschlossen, die bisherigen Kontrollen an den Binnengrenzen fortzusetzen. Zudem solle der Bund die Verantwortung für die Umsetzung des Dublin-III-Abkommens übernehmen. Dieses ist die Grundlage für Überstellungen innerhalb der EU. Es sieht vor, dass Asylbewerber in das Land gebracht werden, in dem sie zuerst europäischen Boden betreten haben. Bisher sind die Ausländerbehörden der Länder dafür zuständig.
Die Länder wollen zudem die Diskussion über Abschiebungen in Transit- oder Drittstaaten mit der Bundesregierung wieder aufnehmen. Beim Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten forderten die Länder die Bundesregierung auf, den Nachzug auf Härtefälle zu beschränken.