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Rund 73.000 Menschen über Familiennachzug in Niedersachsen

Die Zahl der Menschen, die per Familiennachzug nach Niedersachsen gekommen sind, steigt. Die CDU fordert eine stärkere Steuerung.
Flüchtlinge in Deutschland
Rund 12.500 Kinder in Niedersachsen haben eine Aufenthaltsgenehmigung, weil sie in Deutschland geboren wurden. (Archivbild) © Patrick Pleul/dpa

In Niedersachsen lebten zum Jahreswechsel mehr als 73.000 Menschen mit einer Aufenthaltsgenehmigung aus familiären Gründen. Das sind rund 8.700 Menschen mehr als noch drei Jahre zuvor, wie aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der CDU im Landtag hervorgeht. Die Zahlen stammen aus dem Ausländerzentralregister des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.

Von den 73.380 Nachzüglern, die demnach am 31. Dezember 2023 in Niedersachsen lebten, waren knapp 27.400 Ehepartner, Kinder, Eltern oder sonstige Verwandte von Deutschen. Knapp 7.000 sind zu Asylberechtigten oder anerkannten Flüchtlingen nachgezogen. Hinzu kommen unter anderem knapp 12.500 Kinder, die eine Aufenthaltsgenehmigung haben, weil sie in Deutschland geboren wurden. Alleine dieser Wert ist seit Ende 2020 um etwa 2.700 Kinder gestiegen.

CDU warnt: Viele Kommunen überlastet

Eine Statistik, wie viele Menschen pro Jahr über den Familiennachzug neu nach Niedersachsen kommen, wird laut Innenministerium nicht geführt. «Das ist höchst problematisch. Die Landesregierung muss hierüber unverzüglich aufklären», kritisierte der CDU-Landtagsabgeordnete Alexander Wille.

Er bemängelte, die Kommunen hätten keinerlei Steuerungsmöglichkeiten und kein Widerspruchsrecht, was den Zuzug anbelangt, wenn vor Ort nicht genügend Wohnungen oder zu wenige Kita- und Schulplätze zur Verfügung stehen. «Viele Kommunen in Niedersachsen sind seit geraumer Zeit mit der Unterbringung von zuziehenden Personen deutlich überbelastet und stehen absehbar vor der Situation, weitere Menschen nicht mehr adäquat unterzubringen und versorgen zu können», warnte Wille. Die Landesregierung müsse daher schnellstmöglich für eine faire und leistbare Steuerung des Zuzugs sorgen.

Laut Innenministerium basiert der Familiennachzug auf dem Schutz von Ehe und Familie im Grundgesetz sowie auf europa- und völkerrechtlichen Verpflichtungen. Insofern unterliege er hohen Anforderungen hinsichtlich einer Beschränkung.

© dpa
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