Der Konflikt um die kommunalen Kitas in Berlin geht in die nächste Runde. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg will heute (11.00 Uhr) darüber entscheiden, ob der von der Gewerkschaft Verdi unbefristete Streik an den gut 280 Einrichtungen zulässig ist.
In erster Instanz hatte sich die Senatsfinanzverwaltung im Eilverfahren erfolgreich gegen die Aktion gewehrt. Das Arbeitsgericht hatte den Kita-Streik untersagt. Verdi musste den ursprünglich geplanten Beginn des Dauerstreiks am 30. September absagen.
Dagegen ist die Gewerkschaft in Berufung gegangen, sodass nun das Landesarbeitsgericht entscheiden muss. Sollten die Richter das Verbot kippen, will Verdi bereits diesen Montag (14.10.) mit dem Dauerstreik beginnen.
Gewerkschaften wollen Druck erhöhen
Der Konflikt schwelt schon lange, mehrfach gab es Warnstreiks. Mit dem unbefristeten Streik wollen die Gewerkschaft Verdi und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) den Druck auf den Senat erhöhen, einem Tarifvertrag oder anderen Vereinbarungen für bessere Arbeitsbedingungen, kleineren Kita-Gruppen und anderen Entlastungen der Beschäftigten zuzustimmen.
Für einen unbefristeten Streik in den kommunalen Kitas, die etwa ein Zehntel aller Einrichtungen in Berlin ausmachen, hatten laut Gewerkschaft bei einer Urabstimmung 91,7 Prozent der Mitglieder gestimmt.
Senat lehnt Tarifverhandlungen ab
Der Senat lehnt solche Tarifverhandlungen bisher grundsätzlich ab. Aus seiner Sicht kann das Land Berlin diese nicht im Alleingang führen, weil es Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ist. Dort drohe bei einem Berliner Sonderweg der Rausschmiss, argumentiert das Land.
Das Arbeitsgericht hatte einen unbefristeten Kita-Streik Ende September als nicht rechtmäßig eingestuft. Zur Begründung hieß es unter anderem, es herrsche Friedenspflicht wegen des laufenden Gehaltstarifvertrages für den öffentlichen Dienst, der auch Erzieherinnen und Erzieher in städtischen Kitas umfasse. Zudem müsse das Land Berlin nicht das Risiko eingehen, wegen eines eigenen Abschlusses aus der Tarifgemeinschaft ausgeschlossen zu werden.