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Ministerium sieht Gefahr durch Schweinepest nicht gebannt

Anfang August wurde im Norden Baden-Württembergs der erste Fall von Schweinepest seit mehr als zwei Jahren nachgewiesen. Seither blieb es ruhig. Das Ministerium gibt dennoch keine Entwarnung.
Schutzzäune gegen Afrikanische Schweinepest
Schutzzäune sollen verhindern, dass mit der Schweinepest infizierte Tiere weiterwandern können. (Archivbild) © Christoph Schmidt/dpa

Obwohl seit fast zwei Monaten kein neuer Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Baden-Württemberg entdeckt worden ist, gibt das Landwirtschaftsministerium noch keine Entwarnung. «Die Gefahr ist noch nicht gebannt», teilte ein Sprecher mit. Es bestehe nach wie vor ein sehr hohes Risiko, dass sich die Tierseuche unter Wildschweinen weiter ausbreite oder in einen Hausschweinebestand eingetragen werde. «Grund ist das noch andauernde Seuchengeschehen in Hessen und Rheinland-Pfalz», so der Sprecher.

Anfang August hatte ein Jäger bei Hemsbach im Rhein-Neckar-Kreis ein sichtbar erkranktes Wildschwein erlegt, bei dem die ASP nachgewiesen wurde. Seither habe es im Südwesten keine weiteren Verdachtsfälle gegeben, teilte der Sprecher des Landwirtschaftsministeriums mit. 

Sperrzonen bleiben bis auf weiteres bestehen

Zuvor hatte es ASP-Ausbrüche in den Nachbarbundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz gegeben. Der Fall im Rhein-Neckar-Kreis ist der erste in Baden-Württemberg seit dem bislang einzigen Vorfall vor zwei Jahren im Kreis Emmendingen.

Nach dem Fund des Wildschweins waren rund um den Fundort mehrere Sperrzonen eingerichtet worden, in denen besondere Maßnahmen gelten. So dürfen etwa 15 Kilometer um den Fundort Schweine nur transportiert werden, wenn sie vorher auf das Virus getestet wurden. Zudem müssen Schweinehalter besondere Sicherheits- und Hygienemaßnahmen einhalten und es herrscht ein striktes Jagdverbot, um keine Wildschweine aufzuschrecken, die das Virus möglicherweise verbreiten könnten. 

Diese Maßnahmen müssten vorerst weitergeführt werden, sagte der Ministeriumssprecher. Sie würden bis mindestens zwölf Monate nach dem letzten Schweinepest-Fall bestehen bleiben. Über Verkleinerungen oder Aufhebungen der Sperrzonen entscheide die EU-Kommission.

Nicht auf den Menschen übertragbar

Die Schweinepest ist eine schwere, hochansteckende und unheilbare Virusinfektion, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt. Auf den Menschen ist das Virus nicht übertragbar. Es ist nicht möglich, Schweine durch eine Impfung zu schützen. Das Virus wird über den direkten Kontakt zwischen infizierten und nicht infizierten Tieren übertragen, vor allem über Blutkontakt. Es kann aber auch indirekt über verschmutzte Gegenstände wie Werkzeuge, Autos, Schuhe, Lebensmittel oder über kontaminiertes Futter von einem Tier aufs nächste übergehen. 

Für schweinehaltende Betriebe gilt ein Ausbruch der Krankheit als existenzbedrohendes Risiko. Neben der Tötung des Tierbestandes droht auch ein Verlust der Genetik und eine Bestandssperre mit daraus folgenden Platz- und Tierschutzproblemen. 

 

© dpa
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