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AfD kann sich gemeinsamen Corona-Ausschuss vorstellen

Nach dem BSW hat auch die AfD einen Corona-Untersuchungsausschuss im Thüringer Landtag beantragt. Zwei konkurrierende Ausschüsse - wie kann das gehen?
Untersuchungsausschuss
Wird es zwei konkurrierende Corona-Untersuchungsausschüsse in Thüringen geben? © Martin Schutt/dpa

Die AfD-Landtagsfraktion kann sich nach Angaben ihres parlamentarischen Geschäftsführers Torben Braga einen Kompromiss vorstellen, der zu einem gemeinsamen Corona-Untersuchungsausschuss im Thüringer Landtag führt. «Es kann das Interesse keiner Fraktion sein, dass es zwei parallel bestehende Ausschüsse gibt», sagte Braga auf Anfrage in Erfurt. 

Hintergrund ist, dass sowohl die Wagenknecht-Partei BSW mit Unterstützung einiger CDU Abgeordneter als auch die AfD einen solchen Untersuchungsausschuss beantragt haben. 

«Ich hoffe, dass sich ein Kompromiss finden lässt», so Braga. Die AfD stellt in Thüringen erstmals in einem Landesparlament die stärkste Fraktion. Voraussetzung sei aus seiner Sicht, dass ein Ausschuss die verschiedenen Aspekte und Fragestellungen aus den Anträgen von BSW und AfD aufgreift. Eine Möglichkeit sei auch, einen der beiden Anträge um die Untersuchungsaspekte des anderen zu ergänzen. 

Fraktionen sehen Untersuchungsauftrag sehr unterschiedlich 

Allerdings haben die beiden Anträge bisher sehr unterschiedliche Richtungen. Das Anliegen der Wagenknecht-Partei zielt vor allem auf Lehren, die aus der Pandemie gezogen werden sollen. Das BSW will nach eigenen Angaben unter anderem klären, ob Fehler bei staatlichen Entscheidungen während der Pandemie vermeidbar waren oder welche Rolle die Ministerpräsidentenkonferenz spielte.

DIe AfD hatte erklärt, sie beantrage den Untersuchungsausschuss, «um Unrecht aufzuklären, die damaligen Entscheidungsträger zur Verantwortung zu ziehen und Kritiker der Corona-Einschränkungspolitik zu rehabilitieren». Als AfD-Obfrau für den Ausschuss wurde die Abgeordnete Wiebke Muhsal benannt. Die AfD war gegen einzelne Corona-Regeln in der Vergangenheit auch vor das Verfassungsgericht in Weimar gezogen.

© dpa
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