Im allerletzten Moment hat der Oberste Gerichtshof im US-Bundesstaat Texas die umstrittene Hinrichtung eines Mannes vorerst gestoppt. Der heute 57-jährige Robert Roberson soll 2002 seine damals zwei Jahre alte Tochter zu Tode geschüttelt haben und sitzt seither im Gefängnis. 2018 wurde bei dem Verurteilten laut US-Medien Autismus diagnostiziert. Seinem Anwaltsteam zufolge wirkt sich dies darauf aus, wie er Emotionen ausdrückt. Roberson beteuert laut den Berichten seine Unschuld.
Ursprünglich vorgesehen gewesen war die Hinrichtung per Giftspritze für Donnerstagabend (Ortszeit). Doch nun sei geplant, dass Roberson am kommenden Montag bei einer Anhörung aussagen soll, berichteten US-Medien. Seine Zukunft sei aber weiter ungewiss. Ein neuer Hinrichtungstermin könne nach der Anhörung angesetzt werden. «Er lebt, um einen weiteren Tag zu kämpfen. Vielen Dank an alle, die seine gerechte Sache unterstützt haben», zitierte die Organisation Innocence Project die Anwältin von Roberson, Gretchen Sween, auf X.
Der Fall hatte zuletzt für Aufsehen gesorgt in den USA, auch weil Zweifel an der Beweislage aufkamen. Eine ursprüngliche Obduktion hatte Medienberichten zufolge ergeben, dass das Kleinkind an Verletzungen durch Misshandlung gestorben sei. Roberson und seine Anwälte argumentieren aber, das Mädchen sei an Komplikationen einer Lungenentzündung gestorben. Bisher wurde in den USA den Berichten zufolge noch nie ein Mensch im Zusammenhang mit dem sogenannten Shaken Baby Syndrome hingerichtet.
So kam es zum vorläufigen Aufschub
Vorangegangen war ein juristisches Tauziehen. Wenige Stunden vor der geplanten Hinrichtung am Donnerstag hatte eine Richterin im Bezirk Travis County die Exekution zunächst ausgesetzt, wie US-Medien berichteten. Kurz darauf aber habe ein texanisches Berufungsgericht die Entscheidung aufgehoben und die Hinrichtung wieder angesetzt. Schließlich aber habe das Oberste Gericht des Bundesstaates den Aufschub gewährt. Roberson war laut Berichten des Senders CNN bereits in der Anstalt in Huntsville eingetroffen, wo die Hinrichtung hätte stattfinden sollen.