Bevor Urlauber das Geld für eine gebuchte Reise überweisen, sollten sie prüfen, ob sie den Reiseversicherungsschein bekommen haben. Dieses Dokument finden Verbraucher häufig auf der Rückseite ihrer Buchungsbestätigung.
Wie wichtig das ist, hat die FTI-Pleite vor wenigen Wochen gezeigt. Der Reisesicherungsschein sichert Verbraucher im Fall einer Insolvenz des Reiseanbieters ab, erklärt Tiana Schönbohm. Die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen rät: «Kundinnen und Kunden sollten daher erst bezahlen, wenn ihnen ein gültiger Reisesicherungsschein vorliegt, im Notfall auch erst am Flughafen.»
Rechtlich auf der sicheren Seite?
Wichtig zu wissen: Im Gegensatz zu den meisten online abgeschlossenen Kaufverträgen gilt das Widerrufsrecht bei Reisebuchungen nicht. «Egal, ob Verbraucherinnen und Verbraucher vor Ort im Reisebüro oder im Internet buchen, sie können den Vertrag unter normalen Umständen nicht einfach widerrufen», gibt Schönbohm zu bedenken.
Reisende sollten also die Vertragsbedingungen genau prüfen. Das gilt insbesondere bei Last-Minute-Angeboten. Denn der Begriff ist nicht geschützt - somit können auch relativ teure Angebote als vermeintliche Schnäppchen angepriesen werden.
Hinzu kommt: Wer eine Reise nicht antreten kann und diese storniert, muss dafür häufig Gebühren zahlen. Die Stornogebühren sind oft gestaffelt - je näher das Datum rückt, umso höher fallen sie also in der Regel aus.
Einreisebestimmungen bekannt?
Entsprechend gilt: Wer kurzfristig eine Reise buchen will, sollte sich dennoch genug Zeit nehmen, die Last-Minute-Angebote gründlich zu prüfen. Dazu gehört auch, sich vorab die Einreisebestimmungen für das Zielland genau durchzulesen.
«Ist der Pass notwendig? Muss ein Visum beantragt werden? Wie steht es um Impf- und Zollbestimmungen? Das sind Fragen, die Reisewillige am besten so früh wie möglich klären», rät Schönbohm. Sonst läuft man womöglich Gefahr, dass die Zeit fehlt, um etwa Reisedokumente zu beschaffen.