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Ex-Direktor von syrischem Folter-Gefängnis in USA angeklagt

Der Mann soll die Haftanstalt mehrere Jahre geleitet haben. Er habe Gefangene persönlich gefoltert, heißt es.
Ex-Direktor von syrischem Folter-Gefängnis in den USA angeklagt
Der Angeklagte soll persönlich gefoltert haben. © Leo Correa/AP/dpa

Der frühere Leiter eines berüchtigten Gefängnisses der syrischen Hauptstadt Damaskus ist in den USA wegen Foltervorwürfen angeklagt worden. Dem 72-Jährigen werde zur Last gelegt, seinen Untergebenen befohlen zu haben, politischen und anderen Gefangenen schwere körperliche und seelische Leiden zuzufügen, teilte das US-Justizministerium am Donnerstag (Ortszeit) mit. Manchmal sei er auch persönlich an der Folter beteiligt gewesen. 

Der Mann soll unter dem gestürzten Machthaber Baschar al-Assad von etwa 2005 bis 2008 das Zentralgefängnis von Damaskus geleitet haben, das auch als Adra-Gefängnis bekannt sei. In einem «Bestrafungstrakt» seien auf seine Anweisung hin Häftlinge geschlagen worden, während sie mit ausgestreckten Armen an der Decke hingen. Gefangene seien zudem mit einem als «fliegender Teppich» bekannten Gerät gefoltert worden, das ihre Körper verdreht und zu unerträglichen Schmerzen bis hin zu Wirbelbrüchen geführt habe. 

Der Angeklagte habe Dissidenten und andere Gefangene foltern lassen, um die Opposition gegen al-Assad abzuschrecken, sagte die stellvertretende Generalstaatsanwältin Nicole M. Argentieri. Der heute 72-Jährige war laut der Anklage 2020 in die USA eingewandert und hatte dort 2023 die amerikanische Staatsbürgerschaft beantragt. 

Medienberichten zufolge war er im Juli dieses Jahres am Flughafen von Los Angeles festgenommen worden, als er in den Libanon reisen wollte. Damals war ihm Visum- und Einbürgerungsbetrug vorgeworfen worden. Seine Anwälte weisen die Vorwürfe zurück, wie es weiter hieß. Der Fall war vor eine Grand Jury in Los Angeles gebracht worden, also eine Gruppe von Geschworenen, die nach Vorlage von Beweismitteln durch die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob Anklage erhoben werden kann.

© dpa
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