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So vermeidet man Ärger rund um den Gemeinschaftskühlschrank

Die Milch: halbleer. Der Käse: weggegessen. Der ganze Kühlschrank: dreckig. Sieht so der Alltag in Büroküche oder WG aus, dann ist es Zeit für klare Regeln. Diese empfehlen Verbraucherschützer.
Eine Studenten-WG räumt den Kühlschrank ein
In einer WG sollten Kühlschranknutzer feste Bereiche zuteilen, Lebensmittel kennzeichnen und regelmäßig Verfallsdaten kontrollieren. © Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Er surrt harmlos vor sich hin, kann aber rasch zum Zankapfel werden: der Gemeinschaftskühlschrank in der WG, der Uni oder am Arbeitsplatz. 

Denn wer den Kühlschrank mit Mitbewohnern oder Arbeitskolleginnen teilt, den erwarten womöglich auch mal vergammelnde Lebensmittel, für die sich niemand verantwortlich fühlt. Oder Pfützen auf Ablageflächen, die niemand wegwischt - oder gar halbleer gemampfte Lieblingsspeisen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband gibt auf seiner Webseite Tipps für Regeln, die dann helfen können:

1. Den Platz gerecht verteilen 

Alle Kühlschranknutzer sollten sich bemühen, so wenig Platz wie möglich für ihre Lebensmittel einzunehmen, so die Verbraucherschützer. Das klappt nicht? Dann legen Sie konkrete Regeln fest, wer wo im Kühlschrank welche Lebensmittel lagern kann.

2. Wer kleckert, muss putzen

Die Milch läuft aus, die Tomaten hinterlassen Flecken: Es sollte klar sein, dass der jeweilige Verursacher den Schmutz auch wieder wegwischt. 

Doch damit ist es nicht getan. Jeder Kühlschrank muss auch regelmäßig gründlich gereinigt werden, nämlich einmal im Monat. Das heißt: Fächer und Ablagen herausnehmen und separat saubermachen. Damit nicht immer dieselben Leute die Arbeit übernehmen, stellen Sie am besten einen Putzplan auf.

3. Regelmäßige Inhaltskontrolle

Spätestens bei der Grundreinigung, besser noch wöchentlich, sollten Sie demnach auch den Kühlschrankinhalt kontrollieren. Am besten vereinbaren Sie dafür mit Ihren Kühlschrankmitbenutzern einen Termin, an dem alle da sind. Dann können Sie klären, wem eigentlich was gehört - und ob die Lebensmittel noch genießbar sind. 

Es gibt Lebensmittel, die niemandem zu gehören scheinen? Dann können sie von allen gegessen werden. Wenn sie verdorben sind: ab damit in die Tonne.

Trotz Regeln klappt das mit dem Gemeinschaftskühlschrank nicht besonders gut? Kollegen, Kommilitoninnen oder Mitbewohner, die die Vereinbarungen offenbar vergessen haben, sollten Sie zunächst nett und höflich darauf ansprechen. Wer sich mehrfach nicht an die Regeln hält, muss aber auch damit rechnen, öfter mal den Putzdienst zu übernehmen.

© dpa
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