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Prämiensparverträge: So holen Sie entgangene Zinsen zurück

Wenn 4.000 Euro im Sparschwein fehlen: Viele Sparer wurden bei Prämiensparverträgen durch unzulässige Zinsanpassungen benachteiligt. Betroffene sollten ihre Ansprüche bei ihrer Bank durchsetzen.
Ein Logo der Sparkasse leuchtet an einer Filiale
Prämiensparverträge aus den 90er und 00er Jahren boten attraktive Prämien, doch viele Banken passten die Zinsen unzulässig an. © Julian Stratenschulte/dpa/dpa-tmn

Zusätzlich zum Zins auch noch eine Prämie on top - wer würde sich das nicht für sein Erspartes wünschen? Sogenannte Prämiensparverträge, die insbesondere Sparkassen («Vorsorgesparen», «Vermögensplan»), aber auch Volks- und Raiffeisenbanken («Bonusplan», «VRZukunft») in den 90er und 00er Jahren hunderttausendfach an ihre Kunden verkauft haben, sollten genau das bieten. Was dabei allerdings nicht in Ordnung war: dass die Finanzinstitute die Zinsen beliebig angepasst haben.

Verbraucherzentralen schätzen, dass Betroffenen so über die Jahre im Schnitt 4.000 Euro Zinsen entgangen sind. Verbraucherinnen und Verbraucher, die einen solchen Vertrag haben, tun daher gut daran, zeitnah die Beratungsstelle ihrer nächstgelegenen Verbraucherzentrale aufzusuchen. Dort können sie nachrechnen lassen, ob und wenn ja, wie viel Geld ihnen durch die unzulässigen Zinsanpassungen entgangen ist.

Verbraucherzentralen können bei Durchsetzung helfen

Ergibt sich daraus tatsächlich ein Anspruch, könnten Betroffene die Auszahlung der ausstehenden Zinsen bei ihrer Bank einfordern, sagt Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen. Das gelte sowohl für jene, die ihren Vertrag noch haben, als auch für die, denen der Vertrag ab 2021 gekündigt wurde oder die von sich aus gekündigt haben. Denn ihre Ansprüche sind noch nicht verjährt. Wer sich einer Musterfeststellungsklage der Verbraucherschützer zu den Prämiensparverträgen angeschlossen hat, hat die Verjährung ohnehin gehemmt. 

Bei Problemen bei der Durchsetzung können die Verbraucherzentralen helfen. Bleibt auch diese Möglichkeit erfolglos, müssen Kundinnen und Kunden gegebenenfalls klagen.

Was Betroffene keineswegs tun sollten: Vergleichsangebote ihrer Bank oder Sparkasse ungeprüft annehmen, rät Hummel. «Wir hatten in der Beratung Fälle, in denen die Angebote der Sparkassen stark von unseren Berechnungen abwichen», so der Verbraucherschützer. Wer den Vergleich annimmt, hat seine Ansprüche verwirkt und verschenkt so unter Umständen viel Geld.

© dpa
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