Games Music Hörbücher Fitness MyTone Alle Services
vodafone.de

Sammelklage für Facebook-Nutzer nach Datenvorfall

Über eine halbe Milliarde Facebook-Nutzer sind vor Jahren Opfer von Datendieben geworden. Der BGH hat jüngst ein Urteil zum Schadenersatz gesprochen. Betroffene haben nun eine neue Option zu klagen.
Ansprüche von Facebook-Nutzern
Ansprüche von Facebook-Nutzern

Opfer eines groß angelegten Datendiebstahls bei Facebook vor einigen Jahren haben bald eine recht einfache Möglichkeit, kostenlos Schadenersatz einzufordern. Millionen in Deutschland lebende Betroffene könnten sich einer Sammelklage gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta anschließen, kündigte der Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin an. Mit diesem Schritt könnten auch mögliche Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern zum Jahreswechsel nicht mehr verjähren.

Höchstrichterliche Klärung

Hintergrund ist ein Vorfall aus dem Jahr 2021: Unbekannte hatten Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzerinnen und -Nutzern aus 106 Ländern im Internet veröffentlicht. In Deutschland sollen rund sechs Millionen Menschen betroffen sein. Es hagelte allein hier Tausende Klagen. Meta gewann viele Verfahren und gab sich stets überzeugt, die Klagen seien haltlos und unbegründet.

Lange war jedoch strittig, unter welchen Voraussetzungen man Schadenersatz geltend machen kann. Mitte November entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass dafür der Nachweis reicht, zu den Opfern des Datendiebstahls zu zählen. Es sei weder nötig, dass die Daten nachweislich missbraucht wurden. Noch müssten die Betroffenen Belege dafür liefern, dass sie nun in besonderer Weise beeinträchtigt sind - etwa in Angst und Sorge. (Az. VI ZR 10/24)

Voraussichtlich mindestens 100 Euro Schadenersatz 

Beim bloßen Kontrollverlust könne der Schadenersatz aber nicht allzu hoch ausfallen, sagte der Vorsitzende Richter in Karlsruhe und nannte 100 Euro als Beispiel. Sei ein Betroffener beispielsweise auch psychisch beeinträchtigt, müsse das mitberücksichtigt und der Betrag entsprechend erhöht werden.

Wer sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherschützer anschließen möchte, muss voraussichtlich bis zum neuen Jahr warten. Das Bundesamt für Justiz müsse erst das Klageregister öffnen, hieß es. Um auf dem Laufenden zu bleiben, könnten Interessierte einen News-Alert des Verbands abonnieren.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Hurricane Festival 2018
Musik news
Franz Ferdinand mit neuem Album über Angst
Rod Stewart wird 80
Musik news
Ich denke nicht ans Aufhören - Sir Rod Stewart zum 80.
TV-Ausblick - Das Erste «Weißt du noch»
Tv & kino
Die Liebe von gestern: Senta Berger in «Weißt Du noch»
Prototyp eines Roboter-Staubsaugers mit Greifarm
Internet news & surftipps
Roboter-Staubsauger bekommen Greifarme
Mobilfunktnetz 5G
Internet news & surftipps
Rechtsstreit um Mobilfunk-Auktion geht in die Verlängerung
Illustration Computer
Internet news & surftipps
Digitalbranche trotzt 2025 der Rezession
Xabi Alonso
1. bundesliga
Alonso und Sahin: Besonderes Wiedersehen bei BVB gegen Bayer
Börsenhändler verfolgen Kursentwicklung auf dem Börsenparkett
Job & geld
Schillernde Aussichten? Was die Arbeit an der Börse ausmacht