Games Music Hörbücher Fitness MyTone Alle Services
vodafone.de

Sammelklage für Facebook-Nutzer nach Datenvorfall

Über eine halbe Milliarde Facebook-Nutzer sind vor Jahren Opfer von Datendieben geworden. Der BGH hat jüngst ein Urteil zum Schadenersatz gesprochen. Betroffene haben nun eine neue Option zu klagen.
Ansprüche von Facebook-Nutzern
Ansprüche von Facebook-Nutzern

Opfer eines groß angelegten Datendiebstahls bei Facebook vor einigen Jahren haben bald eine recht einfache Möglichkeit, kostenlos Schadenersatz einzufordern. Millionen in Deutschland lebende Betroffene könnten sich einer Sammelklage gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta anschließen, kündigte der Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin an. Mit diesem Schritt könnten auch mögliche Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern zum Jahreswechsel nicht mehr verjähren.

Höchstrichterliche Klärung

Hintergrund ist ein Vorfall aus dem Jahr 2021: Unbekannte hatten Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzerinnen und -Nutzern aus 106 Ländern im Internet veröffentlicht. In Deutschland sollen rund sechs Millionen Menschen betroffen sein. Es hagelte allein hier Tausende Klagen. Meta gewann viele Verfahren und gab sich stets überzeugt, die Klagen seien haltlos und unbegründet.

Lange war jedoch strittig, unter welchen Voraussetzungen man Schadenersatz geltend machen kann. Mitte November entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass dafür der Nachweis reicht, zu den Opfern des Datendiebstahls zu zählen. Es sei weder nötig, dass die Daten nachweislich missbraucht wurden. Noch müssten die Betroffenen Belege dafür liefern, dass sie nun in besonderer Weise beeinträchtigt sind - etwa in Angst und Sorge. (Az. VI ZR 10/24)

Voraussichtlich mindestens 100 Euro Schadenersatz 

Beim bloßen Kontrollverlust könne der Schadenersatz aber nicht allzu hoch ausfallen, sagte der Vorsitzende Richter in Karlsruhe und nannte 100 Euro als Beispiel. Sei ein Betroffener beispielsweise auch psychisch beeinträchtigt, müsse das mitberücksichtigt und der Betrag entsprechend erhöht werden.

Wer sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherschützer anschließen möchte, muss voraussichtlich bis zum neuen Jahr warten. Das Bundesamt für Justiz müsse erst das Klageregister öffnen, hieß es. Um auf dem Laufenden zu bleiben, könnten Interessierte einen News-Alert des Verbands abonnieren.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Witzig und verrückt: Die 10 besten deutschen Liebesfilme
Tv & kino
Witzig und verrückt: Die 10 besten deutschen Liebesfilme
Angriff auf Autor Salman Rushdie
People news
Rushdie-Prozess: Staatsanwalt beschreibt Angriff auf Autor
The Witcher: Sirens of the Deep – Alles zu Handlung, Synchronstimmen und Netflix-Start des Animationsfilms
Tv & kino
The Witcher: Sirens of the Deep – Alles zu Handlung, Synchronstimmen und Netflix-Start des Animationsfilms
Internationaler Gipfel zur künstlichen Intelligenz
Internet news & surftipps
KI-Gipfel: Milliardeninvestitionen und Ringen um Regulierung
E-Mail
Internet news & surftipps
Mail-Chaos: Kleine Ordner, große Wirkung
Powerbeats Pro 2
Internet news & surftipps
Neue Powerbeats Pro messen den Puls in den Ohren
Celtic Glasgow - FC Bayern München
Fußball news
Bayerns Ehrenrunde auf Achtelfinal-Weg - «Krasse Atmosphäre»
Paar sitzt mit Umzugkisten in einer Wohnung
Job & geld
Versicherungen für Paare: Diese Policen lassen sich teilen