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Poststreik: So kommen Sendungen trotzdem ans Ziel

Ausstand für bessere Konditionen: Bei der Deutschen Post kommt es am Wochenende weiterhin zu Warnstreiks. Wie Verbraucherinnen und Verbraucher sich bei eiliger Post behelfen können.
Briefzusteller des Dienstleisters Pin Mail auf einem Fahrrad
Dienstleister mit eigenen Zustellstrukturen, eigenen Briefkästen und Shops sind von den Ausständen nicht betroffen. © Uwe Anspach/dpa/dpa-tmn

Am Wochenende setzt die Gewerkschaft Verdi ihre Warnstreiks bei der Deutschen Post fort. Das ist ungünstig für alle, die dringende Sendungen auf die Reise schicken müssen. Doch ganz ausweglos ist die Situation für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht. Sie haben unter anderem die Möglichkeit, andere Dienstleister zu nutzen.

Sie heißen etwa Pin Mail, Südmail oder Nordbrief. Nach Angaben der Bundesnetzagentur gibt es mehrere hundert solcher Konkurrenzunternehmen, die im Bereich Postversand tätig sind. Oft sind das regional agierende Dienstleister mit eigenen Zustellstrukturen, eigenen Briefkästen und Shops. Sie sind von den Ausständen nicht betroffen.

Viele dieser Anbieter haben sich in einer Netzgesellschaft, die sich Die Zweite Post (P2) nennt, zusammengeschlossen. Deshalb kann ein bei einem regionalen Dienstleister aufgegebener Brief auch bundesweit oder in Kooperation mit weiteren Partnern sogar weltweit versandt werden.

Fristverlängerung kann Problem lösen

Geht es um Briefe, die bis zu einer bestimmten Frist beim Empfänger sein müssen, hat Markus Hagge von der Verbraucherzentrale Niedersachsen noch einen weiteren Tipp: eine Fristverlängerung mit dem Empfänger vereinbaren. Und zwar möglichst schriftlich, um später einen entsprechenden Nachweis zu haben.

Und ansonsten gilt - Streik hin oder her - die Post muss die Laufzeitvorgaben des Postgesetzes grundsätzlich einhalten. Demnach müssen 95 Prozent aller inländischen Sendungen im Jahresdurchschnitt am dritten Tag nach Einlieferung zugestellt werden, 99 Prozent bis zum vierten Tag nach Abgabe. 

«Wird dies nicht geleistet, kann eine Vertragsverletzung durch das Unternehmen gegeben sein», sagt Hagge. Bei deutlich längeren Laufzeiten sollten Verbraucherinnen und Verbraucher also bei der Post nachhaken und auf ihre Rechte pochen.

Falls die Reklamation beim Unternehmen selbst nicht zum Erfolg führt, könnten sich Betroffene mit ihrer Beschwerde auch an die Bundesnetzagentur wenden, so Hagge. Dort ist eine entsprechende Schlichtungsstelle anhängig.

© dpa
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