Ob nun mit dem rechten oder mit dem linken Arm: Ein Hitlergruß bleibt ein Hitlergruß - und damit strafbar. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden (Az.: 4 ORs 71/23) und damit die Verurteilung eines Mannes wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen bestätigt.
Der Mann war 2022 am Rande eines G7-Treffens in Münster mit Demonstranten aus dem linken Spektrum aneinandergeraten. Um diese zu provozieren, zeigte er mit dem linken Arm den Hitlergruß, weil er davon ausging, dass das nicht verboten sei. Bereits das Amts- und Landgericht Münster sahen das in erster und zweiter Instanz anders. Das OLG wies daraufhin auch noch die Revision des Mannes zurück.
Rechts, links, egal - immer illegal
Auch der Hitlergruß mit dem linken Arm sei eine verbotene nationalsozialistische Grußform, stellten die Hammer Richter klar. Zweck der gesetzlichen Regelung sei es, die Verwendung von Kennzeichen verbotener verfassungswidriger Organisationen zu unterbinden und eine Gewöhnung an diese Symbole zu verhindern. Dass der Angeklagte lediglich provozieren wollte, sei unerheblich, da solche Kennzeichen im politischen Leben Deutschlands keinen Platz haben sollten.
Für seine Handlung wurde dem Mann eine Geldstrafe von 600 Euro (60 Tagessätze zu je 10 Euro) auferlegt. Auf die Entscheidung des OLG Hamm weist das Rechtsportal «anwaltauskunft.de» hin.