Schneller surfen und weniger zahlen, das klingt gut. Und winkt denen, die regelmäßig ihren Internetanbieter wechseln, heißt es vom Vergleichs- und Buchungsportal Check24. So könne mit einem Wechsel nicht selten die Surfgeschwindigkeit verdoppelt oder gar verdreifacht werden, zudem würden über die Dauer der Vertragslaufzeit bis zu mehrere Hundert Euro gespart. Auch ein Wechsel bei gleicher Geschwindigkeit lohne.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit eines Vertrages beim alten Anbieter zu bleiben, kommt dagegen in der Regel teurer. Denn Rabatte und Boni senken nach dem Neuabschluss nur für die Zeit der vereinbarten Vertragslaufzeit, das dürfen bis zu 24 Monate sein, den monatlichen Durchschnittspreis.
Früh genug neuen Anbieter suchen
Wichtig ist die rechtzeitige Kündigung: Die Frist beträgt immer einen Monat. Läuft die Mindestvertragslaufzeit beim alten Anbieter noch, kann natürlich erst zu deren Ablauf gekündigt werden, danach aber jeweils monatlich.
Die Verbraucherzentrale NRW rät auf ihrer Webseite dazu, nicht selbst zu kündigen, wenn man schon einen neuen Versorger gefunden hat. Sondern besser diesen damit zu beauftragen, beim alten Anbieter zu kündigen. Der Vorteil: Die beiden können sich unmittelbar über die nahtlose Umschaltung des Anschlusses verständigen. Tipp: Wenn möglich, planen Sie sicherheitshalber noch ein paar Wochen mehr vor Ablauf der Kündigungsfrist ein.