Im Streit um Vermarktungsrechte ist der Deutsche Skiverband gegen den Weltverband Fis vor Gericht gezogen. Grund ist die Änderung der Fis-Wettbewerbsregeln, die aus DSV-Sicht ein klarer Verstoß gegen das deutsche sowie europäische Wettbewerbs- und Kartellrecht seien. «Deshalb haben wir uns schon vor einigen Monaten dazu entschieden, eine einstweilige Verfügung beim Landgericht München zu beantragen, um unsere Eigentumsrechte zu schützen», sagte DSV-Vorstandsmitglied Stefan Schwarzbach der Deutschen Presse-Agentur. Darüber hatten die «Süddeutsche Zeitung» und BR24 berichtet.
Auch der österreichische Verband geht diesen Weg. Mitte Oktober soll eine Entscheidung vom Amtsgericht München verkündet werden. Das Verfahren in Österreich wurde auf Ende November verschoben.
Einigung oder weitere Konfrontation?
Streitpunkt ist die Vermarktung, bisher haben die nationalen Ski-Verbände ihre Rennen selbst vermarktet. Doch der umstrittene Fis-Präsident Johan Eliasch will, dass die Rechte ab der Saison 2025/26 zentral vermarktet werden, um so neue Märkte zum Beispiel in den USA, China und Saudi-Arabien zu erschließen. Der Streit läuft mittlerweile seit über zwei Jahren.
«Nach einhelliger Meinung und nach anwendbarem deutschem Recht gehören die Medien- und Marketingrechte für die Weltcup-Events in Deutschland dem DSV und seinen lokalen Organisationspartnern», sagte Schwarzbach. Die Rechteinhaberschaft sei immer ein fester und expliziter Bestandteil der Wettkampfregeln gewesen.
Grundsätzlich seien der DSV und auch die anderen großen nationalen Skiverbände aber weiter an einer für «alle Seiten vernünftigen Lösung» interessiert. Zuletzt habe es inhaltlich auch einige Fortschritte gegeben. «Deshalb hatten wir eigentlich gehofft, dass das Fis-Council bei seiner Sitzung in Zürich diese Regeländerung zurücknimmt, um den Zentralisierungsprozess der internationalen Medienrechte auf die Zielgerade zu bringen. Warum dies trotz Ankündigung nicht geschehen ist, können wir nicht wirklich nachvollziehen», so Schwarzbach.