Der österreichische Rekord-Schütze Toni Polster hat in seinem juristischen Kampf um die Anerkennung von Länderspielen und Toren eine Niederlage erlitten. Das Wiener Landgericht hat eine entsprechende Klage des 60-Jährigen gegen den Österreichischen Fußballbund (ÖFB) abgewiesen, wie Polsters Anwalt Manfred Ainedter mitteilte.
«Es ist enttäuschend, weil sich der Richter nur sehr oberflächlich mit unseren Argumenten auseinandergesetzt hat», sagte Polsters Anwalt Manfred Ainedter der Deutschen Presse-Agentur. Er und sein Mandant würden nun überlegen, ob sie Berufung einlegen, sagte er.
Inoffizielle Partien in Liechtenstein, Tunesien und Marokko
Polster geht es um bislang als inoffiziell gewertete Partien in Liechtenstein 1984, in Tunesien 1987 und in Marokko 1988. Der Richter kam zum Schluss, es sei ausschließlich Sache des ÖFB, welche Spiele er in die Länderspielstatistik aufnimmt, wie die Nachrichtenagentur APA berichtete. Polster habe nicht nachweisen können, dass er benachteiligt wurde.
Polster erzielte in den drei Partien insgesamt drei Tore. Damals wurden vom ÖFB nur sechs Spiele pro Jahr als offizielle Länderspiele gewertet. Polsters offizielle Statistik ohne die umstrittenen Spiele und Tore weist 95 Länderspiele mit 44 Treffern aus. Damit ist der frühere Bundesliga-Profi Rekordtorschütze Österreichs vor Marko Arnautovic.