Sachsen-Anhalt steht vor einer erneuten Debatte über die Ausgaben für die Kinderbetreuung. Die CDU-Landtagsfraktion will das Kita-Gesetz novellieren. «Ziel dieser grundlegenden Neuaufstellung muss es sein, eine faire und finanzierbare Aufgabenverteilung zwischen Land und kommunaler Familie zu erreichen», heißt es in dem Beschluss, den die Christdemokraten auf ihrer Klausurtagung in Stolberg im Harz gefasst haben. Die CDU verknüpft das Vorhaben explizit mit ihrem Ziel einer «soliden und generationengerechten Finanzpolitik».
Man müsse sich in der Koalition darüber verständigen, welche Änderungen möglich seien und was man sich noch leisten könne, sagte der sozialpolitische Sprecher Tobias Krull der Deutschen Presse-Agentur. «Es kann keiner sagen, es bleibt alles wie es ist.»
Die Kosten des Landes für die Kinderbetreuung sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Das hat in der Koalition von CDU, SPD und FDP immer wieder für Diskussionen gesorgt. Im Jahr 2013, als eine umfassende Reform eingeleitet wurde, waren noch 205 Millionen Euro angefallen. Laut Krull gibt das Land in diesem Jahr rund 500 Millionen Euro in diesem Bereich aus.
Geschwisterkindregelung könnte wackeln
Das Kinderförderungsgesetz ist in den vergangenen Jahren mehrfach überarbeitet worden. So wurden mit dem Landesgeld unter anderem die Personalschlüssel in den Kitas verbessert und Tarifsteigerungen übernommen. Zudem wurde eine Geschwisterkindregelung eingeführt. Familien mit mehreren Kindern in Krippe, Kita und Hort zahlen nur für das älteste Kind.
Diese Ermäßigung könnte jedoch ab 2025 wackeln, da sie in der Vergangenheit aus Mitteln des Bundes finanziert worden ist, die so nicht mehr nutzbar sein sollen. Allein dieser Betrag wird auf etwa 35 Millionen Euro beziffert. Krull schlägt deshalb vor, dass Familien künftig statt für das älteste Kind nur für das jüngste Kind zahlen sollen. Die Ausgaben würden sich dadurch reduzieren. Für die Eltern würde das dagegen etwas teurer werden, da die Betreuung in der Krippe etwa häufig teurer ist als im Kindergarten.
Die Kindertagesbetreuung ist eigentlich Aufgabe der Kommunen. Doch weil das Land bestimmte Standards wie Mindestpersonalschlüssel vorschreibt, beteiligt es sich durch monatliche Zuweisungen für jedes betreute Kind an den Kosten. Den Rest teilen sich Landkreise, Gemeinden und Eltern. In vielen Orten in Sachsen-Anhalt werden für einen 8-Stunden-Kindergartenplatz zwischen 120 und 200 Euro pro Monat für die Eltern fällig.
CDU-Fraktion will zweigleisigen Ansatz
Der Vorstoß der CDU-Landtagsfraktion kommt parallel zu den Verhandlungen zum neuen Haushalt 2025/2026. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU), seine Stellvertreter Armin Willingmann (Wissenschaft, SPD) und Lydia Hüskens (Infrastruktur, FDP) sowie Finanzminister Michael Richter (CDU) sprechen derzeit mit den jeweiligen Fachministern über den Etat.
Die Anmeldungen der Ressorts liegen deutlich über den verfügbaren Mitteln für die beiden Jahre. Zuletzt hatte das Land mit einem Volumen von etwa 14 Milliarden Euro pro Jahr geplant. Mit den finanzierten Projekten können die Koalitionspartner vor der Landtagswahl 2026 noch einmal ihre Schwerpunkte deutlich machen. Wenn die Landesregierung den Entwurf beschlossen hat, sind die Landtagsfraktionen am Zug.
Krull fordert einen zweigleisigen Ansatz beim Kinderförderungsgesetz. Einerseits müsse man über Maßnahmen reden, die bereits mit dem Haushalt 2025 Wirkung entfalten würden, sagte er. Zudem müsse das Thema in den Koalitionsverhandlungen ab 2026 ein Schwerpunkt sein.