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Im Wahn zugestochen? - Gericht verhandelt Todesfall

Erst kracht ein Auto in die Göltzsch, dann stirbt der Fahrer infolge mehrerer Messerstiche. Der rätselhafte Fall zu Jahresbeginn im Vogtland wird seit Donnerstag vor Gericht verhandelt.
Landgericht Zwickau
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit: Landgericht verhandelt gewaltsamen Tod eines Mannes zu Jahresbeginn in Reichenbach (Archivbild) © Bodo Schackow/dpa

Der gewaltsame Tod eines Mannes zu Jahresbeginn in Reichenbach (Vogtlandkreis) hat Rätsel aufgegeben. Nun steht wegen Totschlags ein 26-Jähriger in Zwickau vor Gericht. Als Mitfahrer soll er während der Fahrt im Januar urplötzlich sechs Mal zugestochen haben. Dabei wurde sein Landsmann so schwer verletzt, dass er wenig später starb. Beide Männer stammen aus der russischen Teilrepublik Tschetschenien.

Den Ermittlungen nach ist der 26-Jährige an Schizophrenie erkrankt, sodass er bei der Tat als schuldunfähig gilt. Die Staatsanwaltschaft hat deswegen die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik beantragt, worüber das Gericht in dem sogenannten Sicherungsverfahren entscheiden muss. Den Angaben zufolge gilt er weiterhin als gefährlich.

Mit «roher Gewalt» zugestochen

Opfer und Täter hätten sich zuvor nicht gekannt, sagte Oberstaatsanwalt Jörg Rzehak am ersten Verhandlungstag. Allerdings habe der 36-Jährige seinem Landsmann, dessen Frau und zwei Kindern im Januar einen Fahrdienst erwiesen. Auch sein eigener Sohn sei im Auto gewesen. Der 26-Jährige habe dann wahrscheinlich unter einer Wahnvorstellung unvermittelt mit einem beidseitig geschliffenem Messer zugestochen - in Hals, Brustkorb, Stirn und Oberarm. Rzehak sprach von «roher Gewalt». Daraufhin verlor der Fahrer die Kontrolle über das Auto, das einen Hang hinabfuhr und in der Göltzsch landete. Dem Fahrer sei es zwar gelungen, mit seinem Sohn aus dem Auto zu flüchten. Er sei aber wenig später nach massivem Blutverlust zusammengebrochen und gestorben. 

Verteidigerin Diana Enzinger beantragte zum Auftakt, die Öffentlichkeit bei dem Verfahren auszuschließen, weil persönliche Dinge ihres Mandanten zur Sprache kommen werden, die vor dem Einblick Außenstehender geschützt werden müssten. Dem kam das Gericht nur teilweise nach. Demnach wurde die Öffentlichkeit für das Verlesen der Antragsschrift der Staatsanwaltschaft, die Vernehmung mehrerer Zeugen und eines Sachverständigen zugelassen, ebenso für die Urteilsverkündung. Derzeit sind sieben weitere Verhandlungstage bis Anfang November geplant. 

© dpa
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