Der Verkäufer auf den Malediven habe ihr versichert, dass sie die Koralle problemlos nach Europa mitnehmen dürfe, habe die Frau ausgesagt. «Der Zoll warnt eindringlich davor, den Beteuerungen der Verkäufer blind zu vertrauen», so der Sprecher. Im Zweifel sollte auf Souvenirs tierischen oder pflanzlichen Ursprungs verzichtet werden.
Da Steinkorallen den niedrigsten Schutzstatus genießen, bleibt der Reisenden zumindest ein Strafverfahren erspart. Dennoch musste sie für das zu erwartende Bußgeld 400 Euro hinterlegen. Die Steinkoralle werde dem Bundesamt für Naturschutz übergeben.