Im Prozess um den Tod einer zuckerkranken 13 Jahre alten Schülerin bei einer Studienfahrt hat die Staatsanwaltschaft Geldstrafen für die angeklagten Lehrerinnen gefordert. Die beiden Frauen im Alter von 34 und 60 Jahren sollten zu Geldstrafen von 9000 Euro und 21.600 Euro verurteilt werden, beantragte die Anklage am Donnerstag vor dem Landgericht Mönchengladbach. Auch die Vertreter der Nebenkläger, der Eltern des Mädchens, forderten eine Verurteilung, ohne ein Strafmaß zu nennen.
Die Pädagoginnen sind wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen angeklagt. Sie sollen sich vor der von ihnen betreuten Fahrt nach London im Juni 2019 nicht schriftlich über die Vorerkrankungen der teilnehmenden Schüler erkundigt haben. Dann hätten sie gewusst, dass die 13-jährige Emily seit Jahren Diabetikerin war, die regelmäßig Insulin spritzen musste. Auch das Mädchen und ihre Eltern sollen nicht auf die Erkrankung hingewiesen haben. Der Zustand des Kindes hatte sich auf der Fahrt stetig verschlechtert, worüber mitreisende Schüler die Lehrerinnen informiert hatten.
Das Mädchen war an den Folgen von Insulinmangel in einem Krankenhaus in London gestorben. Laut Anklage soll die 13-Jährige auf der mehrtägigen Fahrt die Blutzuckermessungen und Zugabe von Insulin vernachlässigt haben.