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Haldenwang begrüßt Gerichtsentscheidung zur AfD-Jugend

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, sieht sich durch die Ablehnung eines Eilantrags der AfD und ihrer Parteijugend in seiner Einschätzung der Jungen Alternative (JA) als rechtsextremistische Gruppierung bestärkt. «Ich begrüße die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln», sagte Haldenwang am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. «Das bestätigt die Einstufung der Jungen Alternative durch das BfV als erwiesen extremistische Bestrebung.»
Bundesamt-Präsident Haldenwang
Thomas Haldenwang wartet auf den Beginn einer öffentlichen Anhörung im Bundestag. © Monika Skolimowska/dpa

Das Kölner Gericht hatte zuvor entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Jugendorganisation der AfD als gesichert extremistische Bestrebung einstufen und beobachten darf. Begründet wurde die Entscheidung unter anderem mit dem Umstand, dass die JA einen völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff vertrete sowie durch ihre «Verbindungen zu als verfassungsfeindlich eingestuften Verbindungen, insbesondere der Identitären Bewegung».

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD und ihre Jugendorganisation können Beschwerde am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht dagegen einlegen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die JA 2019 zunächst als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Im April 2023 teilte der Nachrichtendienst dann mit, die Beobachtung als Verdachtsfall habe ergeben, dass sich die Anhaltspunkte für Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, verdichtet hätten.

© dpa
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