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Buschmann rät von «Wettlauf» bei Waffenrecht ab

Nach dem tödlichen Anschlag von Solingen berät die Regierung über weitere Schritte. Justizminister Buschmann warnt vor voreiligen Entscheidungen zur Verschärfung des Waffenrechts.
Nach dem Anschlag mit mehreren Toten auf dem Solinger Stadtfest
Bundesregierung prüft Verschärfungen beim Waffenrecht. © Kay Nietfeld/dpa

Nach dem tödlichen Anschlag von Solingen will die Bundesregierung weitere Verschärfungen beim Waffenrecht und bei der Durchsetzung von Abschiebungen prüfen. Das kündigten Bundesinnenministerin Nancy Faser (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bei einem Besuch des Gemeinsamen Terrorabwehrzentrums (GTAZ) in Berlin an. Buschmann betonte, dass es jetzt um eine genaue Prüfung geeigneter Maßnahmen gehen müsse und nicht um einen «Wettlauf» bei der Verschärfung des Waffenrechts. 

Die Bundesregierung werde die Lage «gemeinsam auswerten» und dann entscheiden, sagte auch Faeser vor dem Hintergrund des mutmaßlichen Terroranschlags, der am Freitag mehrere Menschen das Leben gekostet hatte. Bei einem Stadtfest hatte ein Mann in Solingen am Freitagabend drei Menschen mit einem Messer getötet. Acht Menschen wurden verletzt, vier davon schwer. Mutmaßlicher Täter ist ein 26-jähriger Syrer. Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen Mordes und wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat (IS). 

Buschmann erklärte, dass die Bundesregierung sich nun auf drei Aspekte konzentrieren werde: die Bekämpfung des gewaltbereiten Islamismus, schnellere und effektivere Abschiebungen - insbesondere auch im Rahmen des Dublin-Abkommens - und mögliche «sinnvolle Maßnahmen» beim Waffenrecht. Zu letzterem Punkt machte der Minister deutlich, dass auch der Messer-Einsatz des Täters von Solingen schon illegal gewesen sei. Deshalb müsse genau geprüft werden, ob und inwieweit zusätzliche Verschärfungen zielführend seien. Es sei nicht im Sinne der Menschen, dass nun einzelne Parteien versuchten, «sich gegenseitig zu übertrumpfen», sagte Buschmann.

Waffenverbote sind schon jetzt möglich

Für «öffentliche Vergnügungen, Volksfeste, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkte oder ähnliche öffentliche Veranstaltungen» gilt bereits jetzt ein Waffenverbot, ebenso für «Theater-, Kino-, und Diskothekenbesuche und für Tanzveranstaltungen», wie es im Waffengesetz heißt. Ausnahmen sind möglich. Darüber hinaus können die Landesregierungen für Kriminalitätsschwerpunkte Waffenverbote erlassen. 

Zuvor hatte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bei einem Besuch in Solingen angekündigt, die waffenrechtlichen Regelungen in Deutschland insbesondere für das Verwenden von Messern verschärfen zu wollen. «Das soll und das wird jetzt auch ganz schnell passieren», sagte Scholz.

Abschiebungen auch nach Syrien und Afghanistan

Zum Thema Abschiebungen bekräftigte Faeser den Willen der Bundesregierung, Gefährder und Straftäter auch nach Syrien und Afghanistan abzuschieben. Die Regierung arbeite daran, dies zu ermöglichen. «Die Sicherheit Deutschlands geht vor», betonte die Ministerin. Zugleich räumte sie ein, dass es auch hier «tatsächliche Hindernisse» gebe. Eine Abschiebung sei in solchen Fällen nur zulässig, wenn es auch eine «Vorbelastung» der entsprechenden Person gebe, etwa durch Straftaten, sagte Faeser. 

 

© dpa
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