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Nach Explosion vor Kinderzimmerfenster: Urteil erwartet

Eine Frau soll einen Böller auf den Balkon einer Wohnung bei Hannover geworfen haben - bei der Explosion wird eine Dreijährige aus ihrem Bett geschleudert. Was hat die Frau vor Gericht zu erwarten?
Amtsgericht Hannover
Eine Frau soll einen Böller auf den Balkon einer Wohnung geworfen haben, die Explosion schleudert eine Dreijährige aus dem Bett. Jetzt werden Plädoyers und Urteil erwartet. (Symbolbild) © Holger Hollemann/dpa

 

 

Hannover (dpa/lni) - Nach der Explosion eines Sprengstoffböllers vor einem Kinderzimmerfenster in Langenhagen bei Hannover nähert sich der Prozess gegen eine 43-Jährige seinem Ende. Die Erkrankung eines Sachverständigen habe zu Verzögerungen geführt, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Hannover. Sollte dieser genesen sein, werden für Montag (ab 11.15 Uhr) die Plädoyers und auch das Urteil erwartet. Die Angeklagte soll im vergangenen Jahr an Heiligabend den Sprengsatz auf den Balkon der Wohnung geworfen haben. 

Die 43-Jährige gestand zum Prozessauftakt, sagte aber, sie habe aus verletztem Stolz gehandelt und niemanden verletzen wollen. Sie sei davon ausgegangen, dass die Bewohnerin ein Verhältnis mit ihrem zeitweiligen Lebensgefährten gehabt habe.

Laut Anklage soll die Polin die Verletzung von Menschen billigend in Kauf genommen haben. Der Böller soll auf dem Fensterbrett vor dem Zimmer einer Dreijährigen explodiert sein, das schlafende Mädchen sei durch die Druckwelle aus seinem Bett geschleudert worden, aber körperlich unverletzt geblieben. Die Mutter erlitt einen Schock. Konkret werden der 43-Jährigen das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz, Körperverletzung und Sachbeschädigung vorgeworfen.

© dpa
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