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Gericht bestätigt Kündigung von Landkreis-Mitarbeiterin

Eine frühere Mitarbeiterin des Landkreises Osnabrück kann den Verbleib von fast 49.000 Euro nicht erklären, die sie im Ausländeramt an Gebühren hätte einnehmen müssen. Das hat Konsequenzen.
Einbürgerungsurkunde und Reisepass
Das Arbeitsgericht bestätigt die Kündigung einer früheren Mitarbeiterin des Landkreises Osnabrück, weil sie Gebühren veruntreut haben soll. (Symbolfoto) © Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Die Kündigung einer Mitarbeiterin des Landkreises Osnabrück wegen des nicht geklärten Verbleibs von fast 49.000 Euro ist nach Ansicht des Arbeitsgerichts rechtens. Das Gericht halte die Vorwürfe des Landkreises für stichhaltig, sagte der Vorsitzende Richter in der Verhandlung. Die unterschlagenen Gebühren muss die Frau laut Gericht samt Zinsen zurückzahlen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, sie kann dagegen noch Berufung einlegen. (Az.: 1 Ca263/23)

Keine richtige Einarbeitung?

Der Landkreis wirft der früheren Mitarbeiterin der Ausländerbehörde vor, Gebühren zum Beispiel für Einbürgerungen oder Aufenthaltstitel nicht in die Kasse des Landkreises eingezahlt zu haben. Zunächst war dem Kreis eine Differenz von 104 Euro zwischen dem schriftlich geführten Kassenbuch der Mitarbeiterin und den elektronisch erfassten Gebühren aufgefallen. Weitere Nachforschungen des Landkreises brachten zusätzliche Ungereimtheiten zutage. Insgesamt wirft die Kreisverwaltung der Frau die Veruntreuung von mehr als 48.700 Euro vor.

Die Klägerin war nicht persönlich zur Verhandlung erschienen, sondern hatte sich von ihrem Anwalt vertreten lassen. Dieser führte aus, dass sich seine Mandantin nicht ausreichend in die Arbeit eingearbeitet gefühlt habe und wegen des großen Arbeitsanfalls überfordert gewesen sei.

Geld in Umschlägen verteilt

Der Richter schilderte aus der schriftlichen Einlassung der Frau, dass sie das Geld in diverse Umschläge gesteckt und an verschiedenen Orten abgelegt habe, weil sie selten Zeit gehabt habe, die Barbeträge zur Kreiskasse zu bringen. Sie wisse nicht, wer die Umschläge mit dem Geld an sich genommen habe. Der Anwalt bestätigte diese Ausführungen.

Vertreterinnen des Landkreises wiesen unter anderem darauf hin, dass die Mitarbeiterin vor Beginn der Unregelmäßigkeiten korrekt gearbeitet habe und es nie Unregelmäßigkeiten gab, wenn sie andere Kollegen vertrat. 

Auch die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Frau. Die Ermittlungen seien aber noch nicht abgeschlossen, erklärte der Anwalt, der sie auch in dem Strafverfahren vertritt.

© dpa
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