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Kindesmissbrauch: Anklage gegen Pfarrer zugelassen

Ein ehemaliger Pfarrer aus dem Bistum Fulda soll Kinder in Videochats zu sexuellen Handlungen gedrängt und davon Aufnahmen gefertigt haben. Der Fall wird jetzt vor dem Landgericht Fulda aufgearbeitet.
Landgericht Fulda
Ein ehemaliger Pfarrer aus dem Bistum Fulda muss sich wegen des Verdachts des Kindesmissbrauchs ohne Körperkontakt vor dem Landgericht Fulda verantworten. (Archivbild) © Arne Dedert/dpa

Ein ehemaliger Pfarrer aus dem Bistum Fulda muss sich wegen des Verdachts des Kindesmissbrauchs ohne Körperkontakt vor Gericht verantworten. Das Landgericht Fulda hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen den 42-Jährigen wegen des Verdachts des mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt und anderer Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet, wie das Gericht mitteilte. 

Dem Angeklagten wird demnach vorgeworfen, von September 2021 bis Juli 2022 im osthessischen Kalbach 71 Taten im Zusammenhang mit Besitz, Herstellung und Zugänglichmachung kinder- und jugendpornographischer Inhalte begangen zu haben. In neun Fällen werde dabei tateinheitlich sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt angenommen. 

Sexuelle Handlungen vor Webcam gefordert

Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem 42-Jährigen vor, gezielt Kinder und Jugendliche kontaktiert und diesen kinderpornografische Videos vorgespielt zu haben. Zudem soll er von den Kindern und Jugendlichen gefordert haben, sich vor der Webcam auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen. Von den Webcam-Übertragungen soll der Angeschuldigte heimlich Aufnahmen gemacht und diese auf seinem Computer gespeichert haben.

Laut Mitteilung soll der Prozess am 24. September beginnen. Das Landgericht setzte demnach überdies neun weitere Verhandlungstage fest, die Hauptverhandlung soll nach derzeitigem Stand bis einschließlich 29. Oktober stattfinden. Da die möglichen Geschädigten in dem angeklagten Tatzeitraum noch Kinder waren und teilweise noch sind, komme es in Betracht, zu deren Schutz die Öffentlichkeit über große Teile der Hauptverhandlung auszuschließen, hieß es.

© dpa
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