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Rumänen ausgebeutet: Vater und Sohn vor Berliner Gericht

Menschen aus ärmsten Verhältnissen werden mit der Aussicht auf gut bezahlte Arbeit angeworben. Doch die betroffenen Rumänen werden laut Anklage in Berlin illegal beschäftigt, überwacht, ausgebeutet.
Landgericht Berlin
Zwei Rumänen stehen wegen Zwangsarbeit, Ausbeutung und Menschenhandel vor Gericht. (Archivfoto) © Jens Kalaene/dpa

Wegen Zwangsarbeit, Menschenhandels und Ausbeutung stehen ein 52-Jähriger und sein 34-jähriger Sohn vor dem Berliner Landgericht. Sie sollen über Jahre hinweg Arbeiter aus Rumänien illegal nach Berlin gebracht haben, um diese unter ausbeuterischen Bedingungen schwarz auf Baustellen arbeiten zu lassen. Dabei sollen rund 456.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt worden sein. Die Verteidiger kündigten zu Prozessbeginn geständige Aussagen ihrer Mandanten zu einem späteren Zeitpunkt an.

Den Männern werden mutmaßliche Taten in der Zeit von November 2015 bis Juli 2020 zur Last gelegt. Sie hätten bewusst ausgenutzt, dass die aus ärmsten Verhältnissen stammenden Arbeiter «ohne Sprachkenntnisse in Deutschland quasi hilflos waren und auch durch die strenge Überwachung keine Gelegenheit hatten, Hilfe zu holen», heißt es in der Anklage. Die illegale Beschäftigung habe auf einem «gut durchorganisierten und über Jahre erprobten System beruht».

Der 52 Jahre alte Hauptangeklagte sei im Tatzeitraum damit befasst gewesen, Arbeiter aus seinem Heimatland auf Baustellen in Berlin für Abrissarbeiten zur Verfügung zu stellen, so die Staatsanwaltschaft. «Insgesamt warb er um die 50 bis 70 Arbeiter im Jahr an, die er oder sein Sohn mit einem teilweise völlig überladenen Kleinbus nach Berlin holten.» Große Teile des Lohnes seien für Transport, Verpflegung und Unterkunft einbehalten worden. In den Unterkünften sollen sich bis zu acht Menschen zeitweise auf engstem Raum befunden haben.

Bis zu zehn Stunden Arbeit am Tag

Die Arbeiter seien von dem 52-Jährigen im Zusammenspiel mit seinem Sohn und gesondert verfolgten Männern «in einem Verhältnis der absoluten Abhängigkeit» gehalten worden. Sie seien in der Regel bis zu zehn Stunden an oft sechs Tagen in der Woche eingesetzt worden. Es sei auch üblich gewesen, dass die Arbeiter einen sogenannten Probemonat hätten ableisten müssen, in dem sie gar keine Entlohnung erhalten hätten. Schon kleinste angebliche Regelverstöße sollen mit Drohungen und Schlägen oder wochenlangem Rausschmiss bestraft worden sein. Erst als einer der betroffenen Arbeiter doch Anzeige erstattete, kam das Verfahren ins Rollen, so die Staatsanwaltschaft.

Der 52-Jährige befand sich Ende 2020 für etwa einen Monat in Untersuchungshaft. Nach Verständigungsgesprächen zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung können die Angeklagten nun bei umfassenden Geständnissen mit Bewährungsstrafen rechnen. Zu berücksichtigen seien auch Verfahrensverzögerungen, die eingetreten seien. Zudem strebt die Staatsanwaltschaft im Fall des Hauptangeklagten die Einziehung von rund 456.000 Euro an. Der Prozess wird am 28. August fortgesetzt.

 

© dpa
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