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Deutschland und Kenia schließen Migrationsabkommen

Indien, Georgien, Marokko: Mit einigen Ländern hat die Bundesregierung bereits Abkommen zur besseren Steuerung der Migration geschlossen. Jetzt kommt ein weiteres hinzu.
Deutschland und Kenia unterzeichnen Migrationsabkommen
Der Kanzler und Kenias Präsident wollen gemeinsam die Migration besser steuern. © Kay Nietfeld/dpa

Deutschland und Kenia wollen bei der Steuerung der Migration aus dem ostafrikanischen Land künftig enger kooperieren. Während des Besuchs des kenianischen Präsidenten William Ruto bei Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in Berlin unterzeichneten Innenministerin Nancy Faeser (SPD) und der kenianische Außenminister Musalia Mudavadi dazu ein Abkommen. Es soll die Anwerbung von Fachkräften fördern und die Rückführung von Kenianern ohne Bleiberecht in Deutschland in ihr Heimatland erleichtern.

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Scholz sprach von einem wichtigen Abkommen, das helfen könne, «den eklatanten Fachkräftemangel auszugleichen, dessen erste Auswirkung wir jetzt spüren». Kenia habe beispielsweise «unglaublich viele IT-Experten». Ruto betonte, dass das Abkommen eine «Win-Win-Situation» für beide Seiten darstelle, weil es Innovationskraft, Kreativität und Talent junger Kenianer mit deutschen Investitionen und Ressourcen zusammenbringe.

Auch Abkommen mit Usbekistan steht bevor

Abkommen mit einzelnen Herkunftsländern sind ein zentraler Bestandteil der Migrationspolitik der Ampel-Regierung. Mit Indien, Georgien und Marokko gibt es sie schon, auch mit Kolumbien hat die Bundesregierung eine engere Kooperation bei der Migrationssteuerung vereinbart.

Mit Usbekistan soll am Sonntag während einer Zentralasien-Reise von Kanzler Scholz ein weiteres Abkommen unterzeichnet werden und mit Kirgistan spätestens nächstes Jahr. Mit Moldau sind die Verhandlungen weit fortgeschritten, und auch mit den Philippinen und Ghana laufen Gespräche. Alle Abkommen haben zwei zentrale Bestandteile: Förderung des Zuzugs von Fachkräften und Kooperation bei der Rückkehr ausreisepflichtiger Asylbewerber.

Kenianer und Usbeken nur 0,45 Prozent aller Ausreisepflichtigen

Bei den Fachkräften erhofft sich Ruto eine breite Kooperation, die sich nicht nur auf einzelne Branchen beschränkt. Dass durch die Abwanderung qualifizierter junger Leute ein Problem auf dem eigenen Arbeitsmarkt entstehen könnte, befürchtet er nicht. «Wir haben eine riesige junge Bevölkerung, die nicht nur unsere Industrialisierungsagenda in Kenia umsetzen kann, sondern auch zur Verfügung steht für die Industrie hier in Deutschland. Deswegen gibt es hier keinerlei Risiken.»

Bei der Rückführung von ausreisepflichtigen Kenianern geht es um 818 Personen. Für 738 davon ist nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge die Abschiebung allerdings vorübergehend ausgesetzt, sie sind also in Deutschland geduldet. Insgesamt sind knapp 15.000 Kenianer in Deutschland registriert. Im Fall des zentralasiatischen Usbekistan ist die Zahl der Ausreisepflichtigen noch niedriger: Es sind 203, von denen 136 geduldet sind.

Insgesamt gibt es in Deutschland 225.000 ausreisepflichtige Migranten. Die Kenianer und Usbeken machen zusammen nur 0,45 Prozent aus. 

Erleichterung der Rückführung: Abgelaufene Pässe werden akzeptiert

Um die Rückführung zu erleichtern, hat Kenia nach Angaben des Bundesinnenministeriums als erstes afrikanisches Land südlich der Sahara der Identifizierung von Ausreisepflichtigen mittels biometrischem Datenabgleich zugestimmt. Außerdem sollen auch abgelaufene Pässe und Personalausweise als Reisedokumente akzeptiert werden. Das Abkommen sieht auch Kooperationen bei der Berufsausbildung und eine Erleichterung des Zuzugs von Studenten vor.

© dpa ⁄ Michael Fischer, dpa
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