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Messerangriff auf Schulhof: Täter muss in Psychiatrie

Nach einem Messerangriff auf zwei Mädchen auf einem Schulhof hat das Berliner Landgericht die dauerhafte Unterbringung des Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der 39-Jährige habe im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt und sei weiterhin gefährlich für die Allgemeinheit, begründete das Gericht die Entscheidung am Donnerstag.
Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Der Mann hatte im Prozess wegen versuchten Totschlags in zwei Fällen gestanden und um Entschuldigung gebeten. Eine psychische Erkrankung sei Auslöser des Angriffs in Berlin-Neukölln gewesen, sagte die Verteidigerin.

Zwei Mädchen im Alter von damals sieben und acht Jahren saßen am Nachmittag des 3. Mai 2023 auf einem Holzpodest und spielten, als der 39-Jährige das Schulgelände betrat. Nacheinander hatte er die Kinder laut Ermittlungen durch Stiche mit einem Küchenmesser unter anderem am Hals attackiert. Beide Mädchen wurden schwer verletzt und durch Notoperationen gerettet.

Etwa 30 Schülerinnen und Schüler sollen sich zum Zeitpunkt der Tat auf dem Pausenhof befunden haben. Zwei Mädchen seien zu ihren angegriffenen Mitschülerinnen gerannt. Sie hätten den Beschuldigten von den verletzten Kindern weggezogen, so die Staatsanwaltschaft. Der Mann habe in dem Moment von den Opfern abgelassen, sei aber am Tatort geblieben. Ein Polizist sagte im Prozess, bereits damals habe er gesagt, innere Stimmen hätten ihn «erpresst» und ihm die Tat «befohlen».

Der 39-Jährige sei an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt, hieß es weiter im Urteil. «Seit mindestens zehn Jahren bedurfte er einer Behandlung.» Die Erkrankung des Mannes, der seit seiner Jugend Drogen konsumiert habe, sei «nicht hinreichend diagnostiziert worden». Bei Klinikaufenthalten habe seine Suchtproblematik im Vordergrund gestanden. Weil er das Hören von Stimmen verheimlicht habe, sei eine Diagnostik erschwert worden. Mit Drogen habe er Symptome seiner psychischen Erkrankung unterdrücken wollen.

Mit dem Urteil entsprach das Gericht dem Antrag der Staatsanwältin. Die Verteidigerin hatte keinen konkreten Antrag gestellt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa
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