Das Land will bereits vorhandene Daten so veröffentlichen, «dass sie von jeder Person frei von Lizenzgebühren genutzt, weiterverbreitet und weiterverwendet werden dürfen». So heißt es in der Strategie der Landesregierung hin zu mehr öffentlichen Daten. Die Daten sollen so abgerufen werden, «um einen gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Mehrwert zu schaffen».
Ein Transparenzgesetz sei nicht in Sicht, erklärte Hartge. Ein solches Gesetz beziehe sich auf die «aktive Veröffentlichung herkömmlicher Dokumente in einem Transparenzregister». Es genüge nicht, einfach offene Daten ins Netz zu stellen. Es bedarf laut Hartge einer Vernetzung der Akteure und nicht zuletzt einer anschaulichen Aufbereitung, um die
Nutzung von sogenannter Open Data zu fördern.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz kümmert sich auch um die Durchsetzung von berechtigten Forderungen nach Akteneinsicht. «In den beiden zurückliegenden Berichtsjahren betrug die Erfolgsquote der Beschwerdeverfahren 50 Prozent, führte Hartge aus. So konnte die Akteneinsicht ganz oder teilweise gewährt oder auf die Erhebung von Kosten verzichtet werden.