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Breite Zustimmung für Richteranklage in Berlin

Berlin will besser reagieren können, wenn ein Richter oder eine Richterin gegen die Verfassung verstößt. Ein wesentlicher Schritt ist getan.
Plenarsitzung Berliner Abgeordnetenhaus
Kai Wegner (CDU), Regierender Bürgermeister von Berlin, spricht während der Plenarsitzung im Abgeordnetenhaus. © Soeren Stache/dpa

Bislang gehört Berlin zu den wenigen Bundesländern, in denen keine sogenannte Richteranklage möglich ist - das dürfte sich nun ändern. Der Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses sprach sich am Mittwoch mit breiter Mehrheit für das Instrument aus, mit dem es leichter werden soll, Verfassungsfeinde aus dem Richteramt zu entfernen. In drei Wochen soll das Plenum darüber endgültig entscheiden, eine Zustimmung gilt als sehr wahrscheinlich. Mit Ausnahme der AfD-Fraktionen sprachen sich sowohl die Regierungsfraktionen CDU und SPD als auch die oppositionellen Linken und Grünen für die notwendige Änderung der Landesverfassung aus.

«Wir dürfen nicht zulassen, dass Extremisten Recht sprechen», betonte Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) vor der Abstimmung. «Wir brauchen eine wehrhafte Demokratie», betonte die Grünen-Abgeordnete Petra Vandrey.

Linke-Politiker Sebastian Schlüsselburg verwies auf den Fall der Berliner Richterin und früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Birgit Malsack-Winkemann, der für Schlagzeilen sorgte. Die Juristin ist seit einer großangelegten Anti-Terror-Razzia gegen sogenannte Reichsbürger im Dezember 2022 inhaftiert. Inzwischen hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen insgesamt 27 Verdächtige erhoben, darunter auch gegen Malsack-Winkemann und gegen einen Soldaten des Kommandos Spezialkräfte der Bundeswehr.

Malsack-Winkemann saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag, seit März 2022 war sie wieder als Richterin am Landgericht der Hauptstadt tätig. Berlins damalige Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) hatte seinerzeit vergeblich versucht, ihre Rückkehr in den Richterdienst zu verhindern.

Zugleich sprach sich Kreck für eine Richteranklage aus - ebenso wie die CDU. Nach dem Regierungswechsel infolge der Wahlwiederholung in Berlin gab es jedoch keine parteiübergreifende Initiative, sodass nun über zwei nahezu identische Gesetzentwürfe der Regierungskoalitionen CDU und SPD sowie der oppositionellen Grünen- und Linke-Fraktionen abgestimmt wurde.

Als einen Grund für die Einführung einer Richteranklage nennen die Entwürfe unisono unter anderem, dass es bislang eine Ungleichbehandlung innerhalb der Richterschaft gebe, denn Brandenburg verfüge über dieses Instrument.

© dpa
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