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Neues KI-Gesetz der EU in Kraft - Was ändert sich?

Erstmals gelten einheitliche Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der EU. Bis das Gesetz vollständig in allen Staaten umgesetzt ist, dauert es allerdings noch etwas.
KI im Klassenzimmer
Künstliche Intelligenz (KI)

Das Gesetz über Künstliche Intelligenz (KI) der EU ist in Kraft getreten. Die Mitgliedsstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Mit dem Gesetz wird KI in der Europäischen Union schärfer und einheitlich reguliert. Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sollen damit besser im Umgang mit der Technologie geschützt werden. Was das Gesetz genau bedeutet:

Was ist Künstliche Intelligenz überhaupt?

Künstliche Intelligenz bezeichnet meist Anwendungen auf Basis maschinellen Lernens, bei denen eine Software große Datenmengen nach Übereinstimmungen durchforstet und daraus Schlussfolgerungen zieht. Damit können menschliche Fähigkeiten wie logisches Denken, Lernen, Planen und Kreativität imitiert werden. Damit können Maschinen beispielsweise ihre Umwelt wahrnehmen und auf sie reagieren.

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KI wird schon jetzt in vielen Bereichen eingesetzt. Zum Beispiel können solche Programme Aufnahmen von Computertomografen schneller und mit einer höheren Genauigkeit als Menschen auswerten. Selbstfahrende Autos wiederum versuchen, das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer vorherzusagen. Und Chatbots oder automatische Playlists von Streaming-Diensten arbeiten ebenfalls mit KI.

Warum braucht es ein solches Gesetz in der EU?

Das Gesetz zielt darauf ab, die Nutzung von KI in der Europäischen Union sicherer zu machen. Es soll sicherstellen, dass KI-Systeme möglichst transparent, nachvollziehbar, nicht diskriminierend und umweltfreundlich sind. Ein wichtiger Aspekt ist, dass die KI-Systeme von Menschen überwacht werden und nicht nur von anderen Technologien. 

Welche Regeln beinhaltet das Gesetz?

Die Regelungen sehen vor, KI-Anwendungen in verschiedene Risikogruppen einzustufen. Systeme, die als besonders risikoreich gelten und beispielsweise in kritischen Infrastrukturen oder im Bildungs- und Gesundheitswesen eingesetzt werden, müssen strenge Anforderungen erfüllen. Anwendungen mit einem geringeren Risiko unterliegen weniger Verpflichtungen.

KI-Anwendungen, die gegen EU-Werte verstoßen, sind zudem ganz verboten. Dazu gehört etwa die Bewertung von sozialem Verhalten («Social Scoring»). Damit werden in China Bürgerinnen und Bürger in Verhaltenskategorien eingeteilt. 

Was bedeutet es für Verbraucher?

Das Gesetz soll Verbraucher besser vor risikohaften KI-Anwendungen schützen. Gesichtserkennung im öffentlichen Raum - etwa durch Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen - ist grundsätzlich nicht erlaubt. Auch eine Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen ist mit dem Gesetz in der EU verboten. 

Außerdem müssen KI-Anwendungen transparenter gekennzeichnet sein. Verbraucher sollen so leichter erkennen, bei welchen Programmen Künstliche Intelligenz verwendet wird. Privatpersonen, die Verstöße gegen die Vorschriften entdecken, können sich bei nationalen Behörden beschweren. 

Was ändert sich denn konkret ab dem 1. August?

Erstmal gar nicht so viel. Das KI-Gesetz soll nämlich schrittweise greifen. Einige Regelungen müssen dann zeitnah von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden - wie das Verbot von KI-Systemen, die «unannehmbare Risiken» darstellen. Das sind Systeme, die als Bedrohung für Menschen eingestuft sind. Deren Verbot gilt schon nach einem halben Jahr. 

Ein Verhaltenskodex für Anbieter von KI-Modellen soll bis April nächsten Jahres fertiggestellt werden, wie die EU-Kommission vor Inkrafttreten des Gesetzes mitteilte.

Nach zwei Jahren müssen dann größtenteils alle Punkte des Gesetzes vollständig umgesetzt sein. Hochriskante Systeme werden hingegen mehr Zeit haben, um die Anforderungen zu erfüllen. Die sie betreffenden Verpflichtungen gelten nach drei Jahren.

Was passiert, wenn sich jemand nicht an die Regeln hält?

Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen: Beim Einsatz von verbotener Technologie etwa bis zu 35 Millionen Euro oder - im Falle von Unternehmen - bis zu sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres. Das genaue Strafmaß muss in diesem Rahmen aber von den Ländern festgelegt werden, wie die Kommission mitteilte.

Bei anderen Verstößen gegen das Gesetz können Strafen von bis zu 15 Millionen Euro oder - im Falle von Unternehmen - bis zu drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres fällig werden.

Gibt es Kritik am Gesetz?

Experten diskutierten zuletzt immer wieder, ob KI durch das Gesetz einen Schub erhält oder die Entwicklung vielleicht sogar ausgebremst wird. Das liegt am Ende wohl auch an der jeweiligen nationalen Umsetzung. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Tobias Bacherle mahnte, nun eine Regelung für KI-gestützte biometrische Überwachung in Deutschland zu finden. In den falschen Händen könnte sie leicht zur Aushebelung von Freiheitsrechten missbraucht werden, sagte er.

Bundesdigitalminister Volker Wissing gehen die Vorgaben des EU-Gesetzes teilweise zu weit. «Ich hätte mir eine innovationsfreundlichere Regulierung gewünscht», sagte der FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. «Aber am Ende muss es eben ein Kompromiss sein, der ist besser als keine Regulierung.» Nun gehe es in Deutschland um eine möglichst «bürokratiearme» Umsetzung.

Darüber hinaus wurde früher bemängelt, es könnten viele Vorgaben angesichts der schnellen technischen Entwicklung von KI-Anwendungen und der schrittweisen Umsetzung der Regelungen schon bald wieder veraltet sein. Die Kommission teilte mit, sie werde jährlich eine Prüfung vornehmen, ob die Liste der «hochriskanten» Anwendungen überarbeitet oder erweitert werden müsse.

© dpa ⁄ Philip Dulian und Stella Venohr, dpa
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