An den Flughäfen werden die Flüssigkeitsregeln fürs Handgepäck wieder verschärft. Passagiere dürfen ab dem 1. September Flüssiges wieder ausschließlich in kleinen Behältern bis 100 Milliliter mit sich führen, wenn diese obendrein in einer durchsichtigen Plastiktasche mit einem Höchstvolumen von einem Liter verpackt sind. Darauf weisen die Bundespolizei und der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport hin.
Hintergrund sind Zweifel bei der EU an der Zuverlässigkeit der neuartigen Gepäckscanner mit der aus der Medizin bekannten Computer-Tomographie-Technik (CT). Diese können in Sekundenschnelle dreidimensionale Bilder des Handgepäckinhalts herstellen, sodass die Flüssigkeitsregelungen überflüssig schienen.
Die bereits 2006 eingeführte Flüssigkeitsregel war an einigen deutschen Kontrollspuren ausgesetzt worden, wenn das Gepäck mit CT-Scannern überprüft werden konnte. «Auch größere Flaschen konnten im Handgepäck bleiben», sagt ein Sprecher der Bundespolizei in Frankfurt. Doch damit ist nun bis zu einer Überprüfung der Sicherheitszweifel vorerst Schluss.
Neue EU-Vorgaben
Nach neuen Vorgaben der EU sind größere Flaschen wieder verboten, während die Behälter bis 100 Milliliter im Handgepäck bleiben können und nicht extra ausgepackt werden müssen. Auch elektronische Geräte können im Koffer bleiben.
An den in Deutschland noch weit verbreiteten Kontrollspuren mit herkömmlichen Scannern müssen Elektronik und Beutel hingegen weiterhin zeitraubend ausgepackt und vorgezeigt werden. Ausgenommen von den Flüssigkeitsregeln sind Medikamente und flüssige Babynahrung.
Der Flughafen-Verband ADV verlangt eine schnelle Überprüfung der Technik. Dazu erklärt Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel: «Der Flughafenverband ADV fordert die Sicherheitsbehörden in Deutschland und Europa eindringlich auf, alle sicherheitsrelevanten Maßnahmen zügig durchzuführen, damit der Status Quo wiederhergestellt wird. Die Flughäfen möchten, dass Reisen sicher und zugleich komfortabel erfolgt.»