Der Wolf ist ins hessische Jagdrecht aufgenommen worden. Für eine entsprechende Gesetzesnovelle stimmten im Landtag in Wiesbaden die Fraktionen von CDU, SPD, AfD und FDP. Die Grünen enthielten sich.
Europarechtlich ist der Wolf bislang noch streng geschützt. In Deutschland können nur sogenannte Problemwölfe geschossen werden. Die Hürden dafür sind hoch - daran ändert auch die Novelle des Jagdrechts in Hessen zunächst nichts. Allerdings haben die EU-Staaten eine Absenkung des Wolfsschutzes auf den Weg gebracht. Vorgesehen ist, den Schutzstatus von streng geschützt auf geschützt zu senken.
«Unser Ziel ist ein regional angepasstes Bestandsmanagement», sagte Hessens Jagdminister Ingmar Jung (CDU). «Wir erwarten von der Bundesregierung, dass die nötigen weiteren Schritte auf EU-Ebene zügig vorangebracht und dann auch im Bundesrecht nachvollzogen werden.» Hessen sei mit der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht nun vorbereitet, die Möglichkeiten zum Abschuss zu nutzen. Zudem wird unter anderem die Entschädigung für Tierhalter nach Wolfsrissen verbessert.
Die jagdpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Wiebke Knell, sagte, die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht sei nur ein Teil der notwendigen Maßnahmen, um die hessischen Weidetierhalter und deren Tiere zu schützen. Ziel müsse eine reguläre Bejagung sein, wie sie auch bei vielen anderen Wildarten praktiziert werde.
Der Grünen-Abgeordnete Hans-Jürgen Müller sagte, die Weidetierhaltung sei ein hohes Gut, das durch die Rückkehr des Wolfs nicht gefährdet werden dürfe. Die Landesregierung hätte mehr Energie auf die Verbesserungen beim Herdenschutz verwenden und für eine schnellere Auszahlung von Finanzhilfen für Weidetierhalter und -halterinnen sorgen sollen.