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Weitere Genehmigung für Cannabis-Club

Nachdem Ende August die erste Anbauvereinigung in Rheinland-Pfalz genehmigt wurde, folgt nun die zweite. 25 weitere Anträge warten derzeit noch auf eine Erlaubnis, gemeinschaftlich Cannabis anzubauen.
Cannabispflanze
Weitere Anträge für Cannabis-Anbauvereinigungen warten derzeit in Rheinland-Pfalz auf eine Genehmigung. (Symbolbild) © Georg Wendt/dpa

Drei Monate nachdem Vereine Genehmigungen zum Cannabis-Anbau beantragen können, wurde der zweite Cannabis-Club in Rheinland-Pfalz zugelassen. Mit der Anbaugemeinschaft SüdWest e. V. in Lambrecht in der Pfalz und der CSC Rhoihesse e. V. in Wörrstadt (Landkreis Alzey-Worms) wurden damit bisher zwei der insgesamt 27 Anträge genehmigt, wie das zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz mitteilte. Mit der Genehmigung dürfen die Vereine Cannabis für den Eigenkonsum gemeinschaftlich anbauen und an ihre Mitglieder weitergeben.

«Absolutes Neuland»

«Wir haben die ersten Pflanzen am Wochenende in die Blüte geschickt», sagte Carsten Boge, erster Vorsitzender der Anbaugemeinschaft SüdWest, die vor gut einem Monat die Genehmigung erhalten hatten. Im Dezember sollen Mitglieder sich dann die erste Cannabis-Ernte abholen können. Mitglieder können Boge zufolge einen gestaffelten Beitrag zahlen, der sich nach der monatlichen Menge der Cannabis-Abholung richtet. Maximal gesetzlich erlaubt: 25 Gramm pro Abholung, aber nicht mehr als 50 Gramm im Monat. Zudem gebe es für Mitglieder die Möglichkeit, ein Punktekonto zu eröffnen. Das könne man aufladen, und sich die Kleinstmengen abholen, die man möchte, erklärte Boge.

«Wir rechnen ungefähr mit acht Euro pro Gramm. Die Kosten sind aber überhaupt nicht klar», sagte Boge. Das liege etwa an der unklaren Höhe der Energiekosten beim Innenanbau. Zudem sei noch offen, ob das Finanzamt Forderungen an den Cannabis-Club stellen werde. 

Anträge seit Anfang Juli möglich

Eine Anbaugenehmigung zu erhalten, sei bereits beim Antrag kompliziert. «In jeder Ecke gibt es Herausforderungen, weil es ja absolutes Neuland ist», sagte Boge. «Wir sind da ein Stück weit Vorreiter.» So sei es etwa vorgeschrieben, im Verein einen Präventionsbeauftragten zu haben. «Aber diesen Kurs gibt es noch nicht», sagte Boge.

Vereine können seit dem 1. Juli Anträge für Cannabis-Anbauvereinigungen beim Landesamt stellen. Bundesweit gilt seit dem 1. April eine Teillegalisierung von Cannabis. Seitdem dürfen Volljährige in begrenzter Menge Cannabis konsumieren und zu Hause für den Eigenbedarf anbauen. Sogenannte Cannabis Social Clubs, auch Anbauvereinigung genannt, dürfen maximal 500 Mitglieder haben.

Das Landesamt hatte bereits mitgeteilt, dass sich die Prüfung der Anträge komplex gestalte. Vor allem bei den nötigen Konzepten und bei der Satzung hatte es demnach bei der Antragsprüfung bereits Aufforderungen an Antragsteller gegeben, nachzubessern. Das Landesamt ist auch für die regelmäßige Kontrolle und Überwachung der Anbauvereinigungen zuständig. Auch die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in Bezug auf die Vereine falle in den Bereich.

© dpa
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